Wirt klagt: Die Wiesn - ein Fall fürs Gericht

Der Standplatz auf dem Oktoberfest ist zu klein: Ein Wirt klagt vor dem Verwaltungsgericht, zieht aber den Kürzeren - und ist dennoch nicht ganz unglücklich
von  John Schneider

Der Standplatz auf dem Oktoiberfest ist zu klein: Ein Wirt klagt vor dem Verwaltungsgericht, zieht aber den Kürzeren - und ist dennoch nicht ganz unglücklich

München - 14 mal 18 Meter: Das ist die Fläche, um die die Stadt und der Schausteller Eduard Hohmann streiten – am MIttwoch vor dem Verwaltungsgericht. 14 mal 18 Meter: Das ist die Standard-Fläche, die einem Bier-Stehausschank auf der Wiesn zur Verfügung stehen. Viel zu wenig, sagt Hohmann. 15 mal 25 Meter hatte er 2011 für sein Altes Brauhaus beantragt. Und war bei den Oktoberfest-Organsiatoren abgeblitzt. Mit Flex und Kettensäge musste er seinen Schwerlastboden abschneiden. „Ich bin seit 40 Jahren auf dem Oktoberfest. Aber so etwas habe ich noch nicht erlebt.” Eine ähnliche Sägerei wollte er heuer verhindern.

Die Stadt hatte oft Beschwerden wegen unterschiedlicher Nutzflächen bekommen – und sich deshalb für die Standardgröße entschieden. „Wir haben das auch bei allen kontrolliert.” Dass Hohmann seinen Boden im Gegensatz zu anderen sogar abschneiden musste, lag einfach daran, dass sein Platz bei der Wiesn 2011 an einen Fluchtweg grenzte. Seine Bretter ragten einen halben Meter in den Weg.

Zwei weitere Klagen hatte Hohmann zuvor zurückgezogen: Eine war gegen eine Abmahnung wegen zu frühem Abbau gerichtet. Die andere betraf die Bewerbung für einen größeren Biergarten für die Wiesn 2011. Die Stadt hatte die Zulassung verweigert, da Hohmann im Punktesystem für Wiesn-Bewerber nur auf 232 Punkte kam. 248 wären notwendig gewesen, um sich in der Sparte Wurst- und Imbisshallen durchzusetzen.

Dass sich sein geplanter Biergarten aber mit Anbietern wie Glöckle-Wirt, „Knödelei” oder „Wildstuben” messen musste, stieß Hohmann sauer auf. „Da hat man Äpfel mit Birnen verglichen”, erklärte sein Anwalt Harald Blumentritt. Die Konkurrenten könnten schließlich feste Bauten vorweisen.

Richterin Gertraud Beck widersprach: „Da hat die Stadt Gestaltungsraum und muss nicht extra eine Sparte „Biergarten” einrichten.” Schlechte Karten also für Eduard Hohmann, der die Klage zurückzog. Immerhin: Auch 2012 wird sein Altes Brauhaus auf der Wiesn vertreten sein. Die Richterin zog denn auch ein versöhnliches Fazit: „Ich wünsche uns allen ein schönes Oktoberfest.”

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