Wird das Gas billiger?
MÜNCHEN -
Der Preis für Erdgas ist in Deutschland bisher mit sechs Monaten Abstand an den Preis für Heizöl gekoppelt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen die Ölpreisbindung für Gaskunden gekippt. Die Rathaus-CSU will deshalb von den Münchner Stadtwerken wissen? Welche Auswirkungen hat dies für die Münchner Kunden?
Der Bundesgerichtshof hat die Gaspreisklauseln der Rheinenergie in Nordrhein- Westfalen und der Stadtwerke Dreieich für unwirksam erklärt, teilt die CSU-Fraktion im Rathaus mit. Beide hatten ihre Preise unmittelbar von der Entwicklung der Heizölpreise abhängig gemacht. Das stelle laut BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. "Weite Teile des Marktes" seien von dem Urteil betroffen, sagte ein Gerichtssprecher. Zahlreiche Gaskunden könnten auf Rückzahlung hoffen. Eine allgemeine Aufhebung der Ölpreisbindung bedeute das Urteil jedoch nicht.
Da sich auch die Stadtwerke München auf die Gaspreisbindung berufen, fragen die CSU-Stadträte Marian Offman, Josef Schmid und hans Podiuk die Stadtwerke: 1. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die Stadtwerke München? 2. Welche Auswirkung hat dieses Urteil auf die Preisgestaltung in München und damit für die Gaskunden? 3. Haben die Business-M-Tarife vor dem Hintergrund dieses Urteils noch Gültigkeit?
wbo