Wiesn-Prozess: Wehrlosen Mann mit Maßkrug geschlagen

Schlägerei im Winzerer Fähndl: Ein 27-Jähriger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
John Schneider |
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Ein Maßkrug kann lebensgefährliche Verletzungen verursachen.
dpa Ein Maßkrug kann lebensgefährliche Verletzungen verursachen.

München – Eine Studie der LMU hat es schon 2010 bewiesen: Ein Maßkrug ist ein „effektives Schlagwerkzeug“, bei dem jeder Schlag potentiell lebensgefährlich ist. Durch die Masse von 1,3 Kilogramm entstehe bei einem heftigen Schlag eine Kraft von 8500 Newton, so die Münchner Forscher. Ein menschlicher Kopf breche jedoch im Scheitelbereich schon bei 4000 Newton.

Der 33-jährige Engländer, der am Auftakt-Samstag der Wiesn 2014 zwei solche Schläge abbekommen hat, darf also von Glück reden, dass er noch lebt. Er erlitt „nur“ einen Kieferbruch und ein offenes Schädel-Hirn-Trauma. Nach einem Tag im Krankenhaus soll er sich selber entlassen haben.

Seit heute wird seinem Peiniger wegen gefährlicher Körperverletzung der Prozess gemacht. Daniel C. (27) war an diesem 20. September 2014 mit Freunden auf der Wiesn unterwegs. Das Bier floß in Strömen. Im Winzerer Fähndl soll der junge Mann dann von dem Engländer angerempelt worden sein. Es kommt zu einem Wortgefecht. Der 33-Jährige soll zugeschlagen haben.

Lesen Sie hier: Schläge in der S-Bahn: 28-jähriger vor Gericht

Er habe dann selber reflexartig mit dem Masskrug zugeschlagen, ließ Daniel C. seinen Anwalt für ihn erklären. Sein Kontrahent fällt zu Boden und rührt sich nicht mehr. Doch der Unternehmensberater schlägt zum Entsetzen der Umstehenden ein zweites Mal auf den völlig wehrlosen Mann ein. Wieder mit dem Maßkrug, wieder auf den Kopf. „Um zu erwartende Angriffe abzuwehren“, erklärt er vor Gericht sein brutales Vorgehen.

Mitangeklagt ist sein Spezl Sebastian W. (26). Ihm wird vorgeworfen, dass er bei seiner Vernehmung durch die Polizei angegeben habe, er hätte keinen Masskrug bei seinem Freund gesehen.
Einem anderen Polizisten soll er aber zuvor das genaue Gegenteil berichtet haben. Für Staatsanwältin Melanie Lichte hat sich der 26-Jährige damit der versuchten Strafvereitelung schuldig gemacht.

Doch das Verfahren gegen Sebastian W. wird vorläufig eingestellt. Einzige Auflage: Der Bankkaufmann muss 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Da er schnell mit der Sache abschließen will, verspricht er sofort und die gesamte Summe auf einmal zu zahlen.

Am Nachmittag ist die wegen der vielen Zeugen sehr aufwändige Beweisaufnahme immer noch nicht abgeschlossen. Die Fortsetzung des Prozesses muss vertagt werden. Ein Urteil soll am 20. August fallen.    

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