Wiener ja, Nürnberger nein!

Das Ladenschlussgesetz hat seine Ausnahmen und treibt zum Teil seltsame Blüten. Eine Übersicht.
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Das Ladenschlussgesetz hat seine Ausnahmen und treibt zum Teil seltsame Blüten. Eine Übersicht im Text.
Schramek Das Ladenschlussgesetz hat seine Ausnahmen und treibt zum Teil seltsame Blüten. Eine Übersicht im Text.

Bahnhof-Supermärkte Absurdistan liegt gegenüber von Gleis 11 am Münchner Hauptbahnhof. Der kleine Supermarkt hat den ganzen Tag geöffnet, ist fast immer voll. Im hinteren Bereich hängt ein Schild, das aufs Ladenschlussgesetz verweist. „Lebensmittel, die erst nach einer Zubereitung verzehrt werden können, dürfen nicht verkauft werden“, heißt es darauf unter anderem. Was das genau heißen soll, wissen aber nicht einmal Mitarbeiter des Ladens.

Ein Angestellter sagt, dass man das Schild ruhig ignorieren und alles kaufen dürfe. Eine Kollegin verweigert dagegen den Verkauf einer Tiefkühlpizza. Auch Nürnberger Würstl seien nicht erlaubt, da man diese braten, also zubereiten, müsse. Bei Wienern im Glas kommt sie ins Grübeln. Als der AZ-Testkäufer versichert, diese sofort und kalt zu essen, darf er sie erwerben. Verwirrung total. Kein Wunder, ist das Gesetz doch recht schwammig. Was zählt zum „Reisebedarf“, der verkauft werden darf?

„Die Drei-Kilo-Packung Waschmittel dürfen Sie nicht kaufen, aber die Tube Rei schon“, erläutert Daniela Schlegel vom Kommunalreferat. Wo bei welchem Produkt die Grenzen zu ziehen sind, ist unklar.

Pilgerbedarf Glückliche Pilger: Geschäfte in Wallfahrtsorten mit besonders starkem Touristenaufkommen dürfen auch sonntags öffnen – an bis zu 40 Tagen im Jahr. Dabei können sie laut § 10 des Ladenschlussgesetzes Badegegenstände, Devotionalien wie Rosenkränze, Früchte, alkoholfreie Getränke und Milcherzeugnisse verkaufen.

Tankstellen Hier gilt eine der bizarrsten Regelungen im Freistaat: Nach 20 Uhr dürfen nur Waren, die der „Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft“ dienen, verkauft werden. Dazu zählt auch Bier. Fußgänger und Radler bekommen davon aber nichts, nur mit dem Auto Reisende dürfen einkaufen. „Da ist wohl ein Amtsschimmel an einer Tankstelle vorbeigetrabt“, sagt KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle. „Das ist ein nicht vollziehbares Gesetz.“

Kioske Ihnen kann das KVR längere Öffnungszeiten erlauben. Manche Kioske haben auch eine Konzession, nachts Alkohol ausschenken zu dürfen. Aber nicht in jeder Form: Am beliebten Kiosk an der Reichenbachbrücke darf es sonntags nur Bier sein. Wein und Prosecco sind verboten.

Automaten Sie fallen nicht unter das Ladenschlussgesetz und dürfen rund um die Uhr betriebsbereit sein. Das nutzen die Händler aus, verkaufen Spielzeug, Technik, Brillen, Fahrradschläuche und sogar Würschtl.

 

 

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