"Wie oft denn noch?": Ärger um Konzert von Xavier Naidoo in München

Immer wieder Ärger mit dem Olympiapark – genauer rund um Künstler, die dort auftreten. Der neueste Fall: Der Musiker Xavier Naidoo. Dessen geplante Konzerte am 8. und 9. Januar 2026 in der Olympiahalle rufen jetzt die Fraktion Die Linke/Die Partei auf den Plan.
"Wie oft denn noch?", so der Titel einer Anfrage an die Stadtverwaltung. Was gemeint ist? Die Stadt München betone in ihren Leitlinien immer wieder, dass es keinen Platz für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geben dürfe, heißt es in einer Mitteilung der Partei.
Trotzdem würden im Olympiapark immer wieder Flächen an Künstler oder Veranstalter vermietet, die offen gegen diese Grundsätze verstießen. "Allein dieses Jahr mindestens das dritte Mal."
Wie kommt es zu solchen Vergaben?
Die Fraktion möchte also nun geklärt haben, wie es zu einer solchen Vergabe kommen konnte und wie die städtische Olympiapark GmbH plant einzuschreiten, sollte es auf offener Bühne zu menschenfeindlichen Äußerungen kommen.
Stadträtin und Vize-Fraktionschefin Marie Burneleit (Die Partei) erklärt dazu: "Die Olympiapark GmbH vermietet ihre Hallen (schon wieder) an antisemitische und verschwörungsideologische Künstler und glaubt, ein simples Distanzierungsstatement reiche als Entschuldigung. Wer sich – wie die Stadt – gegen Rassismus und Antisemitismus stellt, kann nicht gleichzeitig Xavier Naidoo eine Bühne bieten. Das muss der Olympiapark GmbH endlich klar werden."
Vergabe an derlei Künstler ist widersprüchlich
Tatsächlich hatte es derartigen Streit in der Vergangenheit häufig gegeben. Zuletzt etwa wegen des kanadischen antifeministischen Psychologen und Autoren Jordan Peterson, der christlich-fundamentalistische Konferenz Unum24, der Band Rammstein und ihrem Sänger Till Lindemann, der hier am 25. November, ausgerechnet dem Tag gegen Gewalt an Frauen, auftreten wird (AZ berichtete). Auch in diesen Fällen hatte Die Partei nachgefragt, wie dies zustande kommen konnte.
"Einer der umstrittensten deutschen Künstler"
Dass Xavier Naidoo umstritten ist, stellt auch der Olympiapark nicht infrage. In ihrer Konzertankündigung auf der Internetseite des Olympiaparks bezeichnet sie ihn als einen der "umstrittensten" deutschen Künstler, der "wegen antisemitisch konnotierter Äußerungen, der Nähe zu Reichsbürgern sowie verschwörungsideologischer Erzählungen auffiel" und "als Träger des Negativpreises `Goldener Aluhut´ für Rechtsesoterik und Reichsbürgerideologie" 2020, weil er die Existenz der Covid-Pandemie bestritten habe.
Erwähnt wird aber auch, dass der Sänger in einem Video 2022 bekannt habe, sich "auf Irrwegen befunden" und "von Verschwörungserzählungen geblendet" worden zu sein, sich außerdem "von rechten und verschwörerischen Gruppen" distanziere, und dass er "für Toleranz und gegen Homophobie wie auch Antisemitismus" stehe.

Der Olympiapark distanziert sich
Gilt Xavier Naidoo also für den Olympiapark als unproblematisch? Wohl kaum, denn ganz am Schluss der Ankündigung findet sich eine Erklärung: Die Olympiapark GmbH distanziere sich ausdrücklich von den Äußerungen des Künstlers und bekenne sich zu Vielfalt und Toleranz und verurteile Antisemitismus, Rassismus und Homophobie. Auftreten darf Naidoo trotzdem.
Für Die Partei ist diese Distanzierung genau deshalb nicht ausreichend, um dem Problem zu begegnen. In ihrer sieben Punkte umfassenden Anfrage will sie deshalb unter anderem nicht nur wissen, welche Kontrollmechanismen bestehen, um sicherzustellen, dass künftig keine Künstler mit derartigen Positionen in kommunalen Veranstaltungsstätten auftreten.
Sie fragt außerdem konkret, wann der Vertrag für das Konzert unterzeichnet wurde, ob städtische Stellen wie die Fachstelle für Demokratie oder die Gleichstellungsstelle informiert waren und nicht zuletzt, ob der Auftritt im Aufsichtsrat thematisiert wurde. Die Stadtverwaltung hat nun sechs Wochen Zeit, die Anfrage zu beantworten.
"Können keinen Künstlern den Zutritt verweigern"
Die Olympiapark GmbH erklärt derweil auf AZ-Anfrage, warum es zu diesem und ähnlichen Auftritten kommt: "Die rechtliche Lage ist – wie schon oft erläutert – eindeutig: Die Olympiapark München GmbH unterliegt als eine hundertprozentige Tochter der Landeshauptstadt München und damit als öffentliches Unternehmen einer besonderen Grundrechtsbindung", erklärt Marion Schöne, Geschäftsführerin der Olympiapark München GmbH in einem Statement. Und weiter: "Dies bedeutet, dass den Grundrechten der Meinungsfreiheit und der künstlerischen Freiheit eine besondere Bedeutung zukommt und, etwas verkürzt ausgedrückt, wir auch grundsätzlich keinem Künstler, keiner Künstlerin, keiner Band den Zugang zu unseren Venues verweigern können – Stichwort Kontrahierungszwang."
Andererseits, so die Olympiapark-Chefin, werde von ihnen als öffentliche Einrichtung zu Recht eine klare und sichtbare Haltung und Abgrenzung zu problematischen Aussagen und Positionen von Künstlern, die polarisieren, erwartet, "was wir auch eindeutig tun", so Schöne weiter.
Auch in den Verträgen sei klar geregelt, dass Veranstaltungen keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben dürfen und im Falle eines Verstoßes der Veranstalter für die Unterbindung unverzüglich Sorge zu tragen habe.