Wheelies im Tunnel: 18-Jähriger rast über den Ring
Ein 18-Jähriger rast mit über 100 Sachen mit seiner Yamaha über den Ring, inklusive versuchter Wheelies. Als die Polizei ihn anhält stellt sich raus: Er hatte seinen Führerschein erst vor fünf Tagen erhalten.
München - Mal kurz ausprobieren, was so geht: Das dachte sich vermutlich ein 18-Jähriger am frühen Freitagmorgen, als er mit über hundert Sachen mit seiner Yamaha über den Ring raste. Blöd nur, dass ihn dabei die Polizei beobachtete.
Gegen 3 Uhr fiel einer Streife der Verkehrsüberwachung der Motorradfahrer auf. Er versuchte, mehrere Wheelies (das Fahren nur auf dem Hinterrad, d. Red.) zu machen. Die Polizisten hängten sich hinter das Motorrad und schalteten die Videoüberwachung ein.
Der 18-Jährige fuhr die ganze Zeit über deutlich zu schnell. In der Spitze raste der Fahranfänger mit 120 Km/h über den Ring. Zwar bremste er vor den fest installierten Blitzern an der Landshuter Allee brav auf 50 Km/h ab, danach zog er aber wieder am Gashebel. Im Trappentreu-Tunnel überholte er mehrere Autos auf dem Abbiegestreifen und scherte erst äußerst knapp wieder vor ihnen ein.
Fürherschein und Motorrad sind bis auf weiteres futsch
In der Garmischer Straße konnten die Beamten den Motorrad-Raser schließlich stoppen. Die Beamten überprüften die Daten des 18-Jährigen und siehe da: Der junge Mann hatte erst seit fünf Tagen seinen Führerschein. Den dürfte er auch so schnell nicht wiedersehen, denn auf den Münchner kommt eine hohe Strafe zu.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde dem jungen Mann eröffnet, dass er mit seinem Fahrverhalten den neu geschaffenen Tatbestand §315d StGB erfüllt hat: Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Yamaha des Rasers wurde "zur Vorbereitung der Einziehung" beschlagnahmt und kann damit nach Ende des Strafverfahrens in Staatseigentum überführt werden.