Westfriedhof: Sex-Spielchen mit einem Kind (13)

Ein 25-Jähriger vergeht sich an einem 13-jährigen Mädchen. Das Urteil: Drei Jahre und fünf Monate Haft.
von  John Schneider
In Handschellen wird Peter T. in den Gerichtssaal geführt.
In Handschellen wird Peter T. in den Gerichtssaal geführt. © jot

München - Peter T. (Namen geändert) hat die schlimmsten Ängste aller Eltern wahr werden lassen. Der 25-Jährige hat zugegeben, dass er im Herbst 2014 mit einer 13-Jährigen anbandelte und das Kind schwer sexuell missbrauchte. Dabei soll er sich, um Kontakt mit sehr jungen Mädchen zu bekommen, vor einer Schule hingestellt und mögliche Opfer abgepasst haben.

„Ein Albtraum für Eltern“, kommentierte Amtsrichter Matthias Braumandl dieses Verhalten in seiner Urteilsbegründung. Er und seine Schöffen verurteilten den geständigen Schüler nach einer Absprache aller Beteiligten zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Peter T. hatte mit dem Mädchen nicht nur Sex, sondern soll ihr auch Alkohol und Joints gegeben haben. Auch das ist strafbar.

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Julia F. war in den älteren Mann verliebt. Zumindest eine Weile. In dieser Zeit habe man auch in der elterlichen Wohnung Sex gehabt. Auch bei Treffen in der Urnenwand am Westfriedhof habe er sie im Intimbereich befingert. Zwei Mal soll Peter T. auch versucht haben, mit ihr zu schlafen. Das habe aber nicht funktioniert.

In ihrer Videovernehmung durch eine Ermittlungsrichterin berichtet die Achtklässlerin, dass sie mehrmals Schluss machen wollte. Doch der erwachsene Mann habe sie unter Tränen gebeten, es nicht zu tun. Ende Januar 2015 sei dann aber endgültig Schluss gewesen.

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Dass der Sex einvernehmlich war, spielt keine Rolle

Doch die Geschichte war für sie noch nicht vorbei. Wochenlang hatte das Mädchen an den Vorfällen zu knabbern. „Ich habe mich schlecht gefühlt.“ Warum, will die Richterin wissen. „Ich fühlte mich so ausgenutzt.“ Inzwischen ginge es ihr aber wieder gut.

Dass der Sex einvernehmlich war, spielt für das Gesetz keine Rolle. Bei Kindern unter 14 Jahren bedeutet Sex strafbaren Missbrauch. Punkt. Peter T. habe das gewusst und ihr gegenüber auch zugegeben, erzählte Julia F. der Ermittlungsrichterin.

Der einschlägig vorbestrafte Peter T. bereut die Tat: „Ich weiß, dass ich ein Problem mit jungen Mädchen habe.“ Ein Problem, das er durch eine Therapie in den Griff kriegen will.    

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