Werkzeuge, Schuhe, Wasserpistolen: Die skurrile Beute eines Kellereinbruchs in München

Ein 42-Jähriger gesteht die Plünderung eines Münchner Kellerabteils. Trotz Drogenvergangenheit und mehrerer Vorstrafen darf er das Gericht als freier Mann verlassen. Ein Neuanfang für den Angeklagten?
Sophia Willibald
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Vor zwei Jahren brach der heute 42-Jährige in einen Münchner Keller ein und ließ so einiges mitgehen. Vor dem Amtsgericht München zeigt er sich reumütig.
Vor zwei Jahren brach der heute 42-Jährige in einen Münchner Keller ein und ließ so einiges mitgehen. Vor dem Amtsgericht München zeigt er sich reumütig. © DasAuge via imago-images.de

Der große Mann mit den tiefen Falten auf der Stirn wirkt gelöst, als er durch die Gänge des Strafjustizzentrums eilt – geradewegs Richtung Ausgang. Der 42-Jährige darf das Gericht am Donnerstagvormittag ohne Handschellen verlassen – und das, obwohl Robin W. (Name geändert) gerade eben vor der Staatsanwaltschaft I gestanden hat, dass er 2023 etliche Dinge aus einem Kellerabteil in München geklaut hat.

Die gestohlenen Gegenstände wirken dabei fast wie die Einkaufsliste einer Handwerksfirma: Schlagschrauber, Bohrhammer, Schlagbohrschrauber, Winkelschleifer, Werkzeugkoffer, Kreissäge und so weiter – dazu noch etliche Paar Schuhe, ein Bildschirm und besonders originell: zwei elektrische Wasserpistolen. Der Wert laut Versicherung: 7307,64 Euro.

Mann bricht in Münchner Keller ein, um seine Drogen-Sucht zu decken

Die Eigentümerin des Kellerabteils erscheint als Zeugin vor Gericht. Die 40-Jährige schildert, wie sie den Diebstahl vor zwei Jahren bemerkte: Nach der Klassenfahrt ihres Sohnes wollte sie seinen Koffer wieder verstauen – da fehlte plötzlich ein anderer Koffer. Erst dann fiel ihr und ihrer Familie auch der Rest auf.

Im Kellerabteil habe sie damals außerdem eine Zigarette auf dem Boden gefunden, erzählt die blonde Frau. Vom Dieb höchstpersönlich dort zurückgelassen, wie sich später herausstellt. "Wenig professionell", bringt es Richter Thomas Müller später auf den Punkt. Die "Kippe" samt DNA habe den Mann letztendlich auffliegen lassen, so Müller.

Die JVA Stadelheim. Hier saß der Angeklagte zuletzt in Untersuchungshaft.
Die JVA Stadelheim. Hier saß der Angeklagte zuletzt in Untersuchungshaft. © dpa/Andreas Gebert

Zusammen mit dem Geständnis des Angeklagten alles sehr eindeutig. Doch trotz der Tat und seiner langen Vorstrafenliste muss Robin W. nicht in die JVA Stadelheim zurück, in der er vier Monaten in Untersuchungshaft saß. Dass er nach einer Stunde Verhandlung eine Geldstrafe bekommt und sechs Monate Freiheitsstrafe, die aber auf Bewährung ausgesetzt wird, liegt vor allem an seiner Ehrlichkeit.

Ich fass das Zeug nicht mehr an

Und auch seine langjährige Drogensucht fließt in die Entscheidung des Gerichts mit ein. Seit 2007 sei er immer wieder Crystal-Meth-abhängig gewesen – so auch während der Tat 2023, erzählt er. Mittlerweile ist der 42-Jährige seit eineinhalb Jahren clean.

Das sei ihm anzusehen, lobt Richter Müller. Es sei selten, dass Süchtige von den Drogen wirklich loskämen, sagt der Vorsitzende. Robin W. beteuert: "Ich fasse das Zeug nicht mehr an."

Für seine Entschlossenheit spricht auch, dass er sich freiwillig bei der Suchthilfe meldete. Und: Bereits vor der Untersuchungshaft hatte er es geschafft, sich von seinem drogengeprägten Umfeld zu lösen. Er lebte clean in der Nähe seiner Eltern in Sachsen. Dorthin wolle er auch wieder zurück. Vor allem um seinem pflegebedürftigen Vater beizustehen.

Die Sucht nach Chrystal Meth brachte dem Angeklagten viel Ärger ein – auch mit dem Gesetz.
Die Sucht nach Chrystal Meth brachte dem Angeklagten viel Ärger ein – auch mit dem Gesetz. © xegubischx via imago-images.de

Über zwei Jahre sind seit der Tat nun vergangen und der 42-Jährige zeigt Reue: "Was soll ich sagen, es war eine Scheiß-Zeit für mich."

Davon kann ich mir auch nichts kaufen

Er entschuldigt sich auch bei der 40-jährigen Eigentümerin des Kellers: Es tue ihm leid, dass er die Sachen gestohlen habe. Die Frau zeigt wenig Verständnis: "Davon kann ich mir auch nichts kaufen." Allerdings von den 7.307,64 Euro, die ihr die Versicherung bereits erstattet hat.

Eine hohe Summe für gebrauchte Gegenstände, wie das Gericht findet. Offenbar habe die Versicherung die Neupreise berechnet und nicht den tatsächlichen Wiederverkaufswert. Richter Thomas Müller schätzt den Wert, den die Sachen tatsächlich noch hatten, auf etwa 2.500 Euro. Auch hier kommt das Gericht dem Angeklagten also entgegen.

Robin W. wolle jetzt nach vorne schauen und die Vergangenheit hinter sich lassen, erklärt seine Anwältin vor Gericht – und genau das macht der 42-Jährige, als er zielstrebig die Eingangshalle des Strafjustizzentrums durchquert und durch den Ausgang des Gebäudes verschwindet.

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  • Der wahre tscharlie vor einer Minute / Bewertung:

    Naja, bei solchen Fällen gibt man gerne mal mehr an, als das Zeug wert ist. Der Richter hat das anscheinend erkannt.
    Und man kann dem 42jährigen nur viel Glück für seinen Neustart wünschen.

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