Wegen Hund? Frau wird bei Kutschenunfall verletzt

Die Klägerin verlangt 10.000 Euro Schmerzensgeld. Aber sie hat schlechte Karten.
John Schneider
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Die Frau zog sich bei dem Unfall unter anderem einen Sehnenabriss in der Schulter zu.
Die Frau zog sich bei dem Unfall unter anderem einen Sehnenabriss in der Schulter zu. © Boris Roessler/dpa/Symbolbild

München - "Piero ist ein Braver", erklärt Herrchen Johann R. (58) und zeigt ein Foto seines inzwischen acht Jahre alten Schweizer Schäferhundes. Doch der brave Piero soll einen Unfall mit einer Kutsche verursacht haben. Das Unfallopfer fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld und 8.000 Euro Schadenersatz.

Schäferhund Piero soll für den Unfall im August 2017 verantwortlich sein. Das meint zumindest die Klägerin.
Schäferhund Piero soll für den Unfall im August 2017 verantwortlich sein. Das meint zumindest die Klägerin. © privat

Der Unfall geschah im August 2017 in einer kleinen Gemeinde im Landkreis Ebersberg. Ein Ehepaar war dort mit einer einspännigen Kutsche unterwegs.

Klägerin hält Hund für schuldig

Als das Pferd den Hund am Wegesrand sieht, bleibt es stehen. Johann R., der ein Stück weiter hinten steht, soll dann seinen Piero gerufen haben, der daraufhin zu ihm lief. Knapp an dem Pferd vorbei.

Das Aufspringen und Vorbeilaufen des Hundes habe das Pferd offenbar als Angriff verstanden, meint die Klägerin, die bei der Verhandlung vor dem Landgericht München II von Anwalt Andreas Leicher vertreten wird.

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Jedenfalls war die Stute daraufhin derart erschrocken, dass sie über eine zwei Meter hohe Böschung nach oben lief und auf der dahinter liegenden Wiese im Galopp Kreise zog. Und das, obwohl die 19 Jahre alte Stute wenig schreckhaft gewesen sein soll.

Die Folge: Ein Sehnenabriss in der Schulter

Die Kutsche ist dann umgestürzt, die Klägerin fiel im Gegensatz zu ihrem Mann, der sich festhalten konnte und unverletzt blieb, aus der Kutsche und zog sich dabei einen Sehnenabriss an der Schulter und weitere Verletzungen zu. "Die Klägerin ist schwer gezeichnet", erklärt ihr Anwalt.

Hundehalter Johann R. lässt seinen Anwalt Jürgen Tegtmeyer erklären, dass der Hund das sogenannte Absitzen geübt habe und jedenfalls nicht bellend oder angriffslustig auf das Pferd losgelaufen sei. Ein Vergleich kommt nicht zustande.

Das Urteil: Richterin lehnt die Klage ab

Gleich zu Beginn der Verhandlung macht dann die Richterin klar, dass keine Haftung des Hundehalters zu erkennen sei. "Ich sehe keine Anspruchsgrundlage", erklärt sie. Der Hund sei nicht an dem Pferd hochgesprungen oder habe auch nur gebellt. Am Ende des Tages wies sie die Klage tatsächlich ab. Möglich aber, dass sich die Parteien nun vor dem OLG wiedersehen.

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