Bierstreit in der Maxvorstadt: Erstes Urteil ist gefallen

Darf die Stadt den nächtlichen Verkauf von Flaschenbier verbieten? Das Verwaltungsgericht hat im Fall des Lokals Superschmarrn eine erste Entscheidung getroffen – und auch über den Schanigarten geurteilt. Der Streit ist damit aber noch nicht beendet.
Irene Kleber |
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In der Gegend im Univiertel gibt es nachts oft Ansammlungen feiernder Menschen.
In der Gegend im Univiertel gibt es nachts oft Ansammlungen feiernder Menschen. © Felix Hörhager/dpa

Darf im Univiertel rund um die Partymeile Schellingstraße nach 22 Uhr noch Flaschenbier zum Mitnehmen verkauft werden? Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch eine erste Entscheidung getroffen: "Das von der Stadt München verhängte Verkaufsverbot für sämtliche alkoholische Getränke zur Mitnahme zwischen 22 Uhr und 5 Uhr wurde vom Gericht für rechtmäßig befunden", erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.

Superschmarrn hatte geklagt

Geklagt hatte die Gaststätte Superschmarrn (Bites & Delights) an der Schellingstraße Ecke Amalienstraße, nachdem die Stadt letzten Sommer kurzfristig ein Flaschenbierverkaufsverbot ab 22 Uhr verhängt hatte (AZ berichtete). Lediglich das angedrohte Zwangsgeld von 5.000 Euro für den Fall eines Verstoßes hob das Gericht auf.

Und noch eine Entscheidung traf das Gericht: Der Superschmarrn darf seinen Schanigarten nicht bis 23 Uhr und an Wochenenden bis 24 Uhr öffnen, sondern muss die Freischankfläche zum Schutz der Anwohner um 22 Uhr schließen. Immer wieder klagen Anwohnerinnen und Anwohner über nächtlichen Lärm, Wildbieseln in Hauseingängen und Glasscherben auf der Straße nach langen Feiernächten. Beide Entscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig.

Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22 Uhr kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen.
Die Richter befassen sich mit einem Verbot der Stadt München. Demnach darf ein Gastronom nach 22 Uhr kein Flaschenbier zum Mitnehmen mehr verkaufen. © Felix Hörhager/dpa

Flaschenbier-Streit noch nicht endgültig geklärt

Die betroffenen Anwohner der "Nachbarschaftsinitiative für eine l(i)ebenswerte Maxvorstadt" reagierten am Mittwoch erleichtert. "Wir finden die Entscheidung völlig gerechtfertigt, weil der Superschmarrn einer der Hauptverursacher von Lärm und Müll ist", sagt Initiativensprecherin Marie Honrath zur AZ. "Dass der Betreiber versucht hat, in dieser angespannten Lage noch seine Freischankflächen länger zu öffnen, ist eine Frechheit."

Damit ist der große Streit ums Flaschenbier im Viertel aber noch nicht geklärt. Denn ob auch die Spätverkaufskioske rund um die Schellingstraße schon um 22 Uhr mit dem Bierverkauf Schluss machen müssen, wird erst bei einem in den September vertagten Gerichtstermin geklärt.

Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden.
Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden. © Felix Hörhager/dpa

Bislang galt das Flaschenbier-Verkaufsverbot ab 22 Uhr für den Superschmarrn und vier Kioske nur für kurze Zeit im vergangenen August. Dominik Krause (Grüne) – damals als Zweiter Bürgermeister Urlaubsvertretung für OB Dieter Reiter (SPD) – hatte das Verbot schnell wieder einkassiert.

In diesem Frühjahr hatten sich die betroffenen Betriebe freiwillig verpflichtet, nur noch bis Mitternacht Flaschenbier zu verkaufen. Plakate appellieren an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und leise zu feiern. Kürzlich hatte OB Dominik Krause angedroht, das Verbot noch im Juli wieder einzuführen, wenn sich die Lärm- und Müll-Lage nicht bessert. Nun will die Stadt aber laut einer KVR-Sprecherin erst das Urteil im September abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.   

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  • marshal am 22.07.2026 16:28 Uhr / Bewertung:

    Bei dem Verfahren handelt es sich imho um einen Gastronomen. Insofern wird der Widerspruch der Kioskbetreiber nicht anders ausfallen.

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