Wassersparen in München: Das ist der Stand nach dem Erlass der Stadt

Keine Planschbecken, keine private Autowäsche, kein Rasensprengen: Vor einer Woche hat München Wasser-Verbote erlassen. Wie fällt die erste Bilanz aus?
AZ/dpa |
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Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt seit 14. Juli. (Symbolbild)
Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt seit 14. Juli. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Die Münchner haben seit dem Erlass von Verboten zum Wassersparen vor einer Woche deutlich weniger Wasser verbraucht. Die Gesamttendenz habe zuletzt bei unter 320 Millionen Liter pro Tag gelegen, teilte ein Sprecher der Stadtwerke München (SWM) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit lag der Verbrauch noch einmal ein wenig niedriger als am ersten Tag nach den Verboten von Planschbecken-Befüllung, Rasensprengen und Co.

Während der extremen Hitze Ende Juni hatte der Verbrauch in München laut Stadtwerken etwa 400 Millionen Liter am Tag betragen. Wegen drohender Knappheit erließ die Stadt München am 14. Juli eine Allgemeinverfügung, die den Verbrauch reduzieren sollte. Seitdem ist es etwa untersagt, private Pools zu befüllen, den Rasen zu sprengen oder das Auto Zuhause zu waschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

"Der Wasserverbrauch ist in den vergangenen Tagen wieder deutlich angestiegen. Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert", wurde Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) da in einer Mitteilung der Stadt zitiert: "Ich habe deshalb in Abstimmung mit den SWM und dem RKU entschieden, weitergehende, verpflichtende Sparmaßnahmen zu ergreifen."

Verbote gelten bis Anfang August – sofern sich die Lage nicht ändert

Ob der zuletzt verzeichnete Rückgang im Verbrauch der Münchner direkt mit der Allgemeinverfügung zusammenhänge, sei weiter unklar, teilten die Stadtwerke mit. Möglich sei auch, dass der Bedarf aufgrund der vereinzelten Niederschläge und der niedrigeren Temperaturen in den vergangenen Tagen gesunken sei.

Die "Task Force" der Stadt München zum Trinkwasser werde die Entwicklung des Verbrauchs und die Lage in den Gewinnungsgebieten weiter beobachten. Vom Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) der Stadt hieß es, man werde "je nach Entwicklung der Lage" über eine Änderung der Regeln entscheiden. Sollte sich an der Situation nichts ändern, gelten die Verbote vorerst bis 1. August.

Die Anordnung gilt auch für sieben Umlandgemeinden, die von den Stadtwerken München (SWM) mitversorgt werden: Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching.

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39 Kommentare
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  • marshal am 22.07.2026 17:17 Uhr / Bewertung:

    Im Text steht, dass die Anordnung auch für 7 Umlandgemeinden gilt. Das ist so falsch. Erstens ist es eine Allgemeinverfügung der Stadt München. Diese gilt nur für München. Eine Kommune kann nur im eigenen Wirkungskreis Verfügungen erlassen. Es gibt eine Sonderanordnung der SWM zum Wassersparen. Die gilt für alle Abnehmer, also auch in den 7 Umlandgemeinden. Jedoch kann die SWM kein Bußgeld oder ähnliches verhängen. Haben die daber auch nicht in ihrer Anordnung drin.

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  • CO2 Voodoo am 22.07.2026 06:45 Uhr / Bewertung:

    Habeck hatte seine Heizungspolizei, Hausmeister Krause seine Wasserpolizei.

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  • 30 in Bayern am 22.07.2026 10:17 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von CO2 Voodoo

    Und konservative Kleingeister verschließen einfach die Augen und tun so, als wäre die Welt noch immer dieselbe wie 1975, richtig?

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