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Wegen Wassermangels: Neue Verbote gelten nicht nur für München

Aufgrund des anhaltenden Wassermangels hat die Stadt München am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Für bestimmte Zwecke ist die Nutzung von Trinkwasser bis auf Weiteres verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen massive Geldstrafen. Und: Die Regelung gilt nicht nur für die Stadt München.
Andre Wagner
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Aufgrund des Wassermangels hat die Stadt München nun eine Allgemeinverfügung erlassen. (Symbolbild)
Aufgrund des Wassermangels hat die Stadt München nun eine Allgemeinverfügung erlassen. (Symbolbild) © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Die Stadt München hat auf die anhaltende Trockenheit und den hohen Wasserverbrauch in den vergangenen Wochen reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Nutzung von Trinkwasser für bestimmte Zwecke mit sofortiger Wirkung verbietet. Sie gilt vorerst bis 1. August, kann aber bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.

Stadt reagiert auf Wassermangel: Allgemeinverfügung verbietet bestimmte Zwecke

Oberbürgermeister Dominik Krause: "Der Wasserverbrauch ist in den vergangenen Tagen wieder deutlich angestiegen. Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert. Ich habe deshalb in Abstimmung mit den SWM und dem RKU entschieden, weitergehende, verpflichtende Sparmaßnahmen zu ergreifen. Ich bitte alle Münchnerinnen und Münchner, sich an die Regeln zu halten, damit sich die Grundwasserpegel erholen. Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel, lassen Sie uns damit sorgsam umgehen." 

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Ab sofort gilt in München und den mitversorgten Kommunen Aschheim, Garching, Neubiberg, Neuried, Oberschleißheim, Unterföhring und Unterhaching:

  • Die Entnahme von Wasser zum Befüllen und zum Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbehältern (z. B. Tonnen) und ähnlichen Einrichtungen ist verboten.
  • Die Bewässerung, das Gießen und die Beregnung von Haus- und Kleingärten oder Schrebergärten (z. B. Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen u. ä.) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser zeitlichen Beschränkung ist die Bewässerung und Beregnung mit wassersparender Tröpfchenbewässerung. Ebenso sind ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Flächen und Friedhöfe.
  • Die Bewässerung, das Gießen und die Beregnung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen ist verboten, soweit diese nicht einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung dienen. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind insbesondere Sportplätze.
  • Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen ist verboten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z. B. Einsatzfahrzeuge).
  • Das Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung von Staubentwicklung ist verboten, soweit dies nicht durch behördliche Vorgaben vorgeschrieben ist.
  • Das Abspritzen oder Bewässern (z. B. mit Hochdruckreinigern, Bürsten) von Terrassen, Wänden, Straßen, Hof- und Wegflächen, Dächern und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen ist verboten.
  • Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München für die oben genannten Zwecke wird vollständig untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Gemeingebrauch nach Art. 18 BayWG (wie z. B. das Schöpfen mit Handgefäßen), die Entnahme zum Tränken von Vieh und für den Bedarf in der Landwirtschaft sowie Entnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückgeleitet wird (insbesondere thermische Nutzungen).

Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld

Die Landeshauptstadt München weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Normalerweise gilt der Süden Bayerns als niederschlagsreiche Region und die Wasserversorgung entsprechend sicher. Dass die Stadt München nun via Allgemeinverfügung Notmaßnahmen ergreift, ist daher als deutliches Alarmzeichen zu werten.

"Verordnungen, die man ja doch nicht kontrollieren kann"

Die neue Allgemeinverfügung hat auch Auswirkungen auf die Tausenden von Kleingärtnern in München. Zwar zeige man Verständnis für die Maßnahme, zweifle aber an der städtischen Möglichkeit, die Einhaltung der temporären Verbote zu kontrollieren.

"Das Kleingartengesetz schreibt jetzt vor, dass etwa ein Drittel der Fläche für Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden soll. Wenn ich das ernst nehme, dann muss ich natürlich auch die Möglichkeit haben, zu gießen", so Alexander Reissl, Chef des Kleingartenverbands München zur AZ. Fachlich verstehe er die neue Verordnung. Ein Gießen bei prallem Sonnenschein sei zum Beispiel nicht sinnvoll, weil das Wasser gleich verdunste. Auf der anderen Seite gebe es Situationen, in denen man verhindern wolle, dass das angepflanzte Gemüse kaputtgehe. Reissl, der selbst Stadtrat für die Münchner SPD und zuletzt für die CSU war, fragt sich, wie die Stadt das überwachen wolle. "Wir haben alleine im Kleingartenverband München 8700 Parzellen." Er persönlich sei ein Fan davon, an die Einsicht und Vernunft der Leute zu appellieren, statt auf Verordnungen zu setzen. 

Wasserverbrauch in München enorm gestiegen

Bereits in jüngster Vergangenheit haben Krause und die Stadtwerke (SWM) an die Münchner Einwohner appelliert, sparsamer mit dem Trinkwasser umzugehen, die Wirkung scheint nicht ausreichend gewesen zu sein. 

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Im langjährigen Schnitt werden in München 300 bis 350 Millionen Liter Trinkwasser verbraucht. Vor zwei Wochen teilten die Stadtwerke mit, dass der Wasserverbrauch während der extremen Hitzeperiode im Juni pro Tag auf mehr als 400 Millionen Liter angestiegen sei.

Nach dem Sparappell ging der Verbrauch, auch witterungsbedingt, in den ersten Juli-Tagen wieder auf 330 Millionen Liter zurück, seitdem ist er aber wieder stetig angestiegen auf derzeit 370 Millionen Liter pro Tag.

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Um Wasser zu sparen: Zahlreiche Brunnen in München abgestellt

Um Wasser zu sparen, hat die Stadt München bereits Anfang Juli erste Maßnahmen ergriffen, so wurden die zehn Zierbrunnen, die am meisten Wasser benötigen, darunter auch der Fischbrunnen am Marienplatz, abgeschaltet. 56 weitere Brunnen laufen täglich vier Stunden weniger. Diese Brunnen sollen den Menschen weiter zur Abkühlung zur heißen Tageszeit dienen.   

Die Bewässerung von städtischen Grünanlagen wurde reduziert oder ganz eingestellt. Die Bewässerung von städtischen Sportanlagen wurde ebenfalls reduziert. Der Wasserverbrauch von Schulschwimmbädern soll auf "ein Minimum" heruntergefahren werden, so die Stadt. Fenster in städtischen Gebäuden werden vorerst nicht mehr gereinigt. Dies gilt auch für die Autos der Stadt. Laut Mitteilung wird "temporär" auf das Waschen des Fuhrparks verzichtet. Das betrifft auch Feuerwehrautos. "Wasserintensive Übungen" sollten außerdem auch erstmal ausgesetzt werden.

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  • CO2 Voodoo vor 3 Stunden / Bewertung:

    Und dann holt der Grünling Olympia nach München.

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  • Flo91 vor 2 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von CO2 Voodoo

    Das war eine demokratische Entscheidung der Stadtbevölkerung.

    Aber dass Rechte die Demokratie hassen ist ja nichts Neues…

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  • meingottwalter vor 29 Minuten / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Flo91

    Man muss jetzt aber nicht unbedingt rechts sein, um gegen dieses Olympia zu stimmen. Wenn es um den Sport ginge, wäre ja alles gut. Geht aber nur ums Geld und die Bereicherung einzelner und einiger Verbände.

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