Vorläufige Sicherungsverwahrung für den „Westparkmörder“

MÜNCHEN - Er bleibt weiter weggesperrt. Nach dem Ende seiner Haftstrafe wird jener Mann, der vor 17 Jahren einen Jogger erstochen hat, in einer Anstalt untergebracht. Für wie lange, das entscheidet sich im Herbst.
Vorläufige Sicherungsverwahrung für den sogenannten Westparkmörder: Der Mann, der vor 17 Jahren einen Jogger im Münchner Westpark erstochen hat, kommt nach Ablauf seiner Haftstrafe am 9. Mai noch nicht auf freien Fuß. Das Münchner Landgericht beschloss am Freitag seine vorläufige Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, wie eine Justizsprecherin mitteilte. Ob die Sicherungsmaßnahme endgültig ausgesprochen wird, entscheidet sich bei einem Prozess im Herbst.
Der gebürtige Slowene, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, hatte den Jogger im Oktober 1993 aus Mordlust mit einem Butterflymesser regelrecht niedergemetzelt. Das Verbrechen wurde erst Jahre später aufgeklärt. Der Täter war in der Zwischenzeit wegen Totschlags in einem anderen Fall zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt und nach Verbüßung von 38 Monaten in seine Heimat abgeschoben worden.
Als sich ein Mitwisser der Polizei anvertraute, wurde der heute 34-Jährige 1997 wegen des Westpark-Mordes verhaftet. Zwei Urteile gegen ihn nach Jugendrecht hob der Bundesgerichtshof auf. Auch in der dritten Verhandlung wendete das Landgericht das mildere Jugendrecht mit einer Höchststrafe von zehn Jahren an, machte aber von der Möglichkeit Gebrauch, die Untersuchungshaft nicht voll anzurechnen.
Vor Ablauf der Strafe beantragte die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die seit kurzem auch nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen werden kann. Die Anklagebehörde hält den 34-Jährigen nach wie vor für sehr gefährlich. Er soll im Gefängnis in Straubing wiederholt gegenüber Mithäftlingen und Vollzugsbeamten gewalttätig geworden sein. Psychiater müssen nun klären, wie groß die Gefahr ist, die von ihm ausgeht. (ddp)