Vor Gericht: Streit um ein totes Pferd

Falsch behandelt? Der Besitzer des Pferdes will 50.000 Euro Schadenersatz. Am Ende einigen sich beide Seiten auf einen Kompromiss.
John Schneider
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Ein Pferd rennt auf einer Galopprennbahn. (Archivbild)
Uli Deck/dpa Ein Pferd rennt auf einer Galopprennbahn. (Archivbild)

München - Bitter, aber wohl schicksalhaft: Das "hoffnungsvolle Sportpferd" Gaius 8 (Namen geändert) war im März 2015 plötzlich erkrankt. Das Tier wurde in eine Tierklinik im Münchner Umland eingeliefert. Und sei dort dann falsch behandelt worden, sagt Hans T., sein Besitzer.

Diese falsche Behandlung habe dann zum Tod von Gaius 8 geführt. Das Tier musste nach drei Tagen eingeschläfert werden, um ihm weitere Leiden zu ersparen. Der Schaden belaufe sich auf 50.000 Euro.

Pferd hatte beim Trinken und Fressen Schluckprobleme

Ursächlich für die Notwendigkeit, es einzuschläfern, sei dabei eine Lungenentzündung gewesen. Hervorgerufen durch mehrere Schlundverstopfungen, führt ein Gutachter vor Gericht aus. Das heißt, das Tier hatte beim Trinken und Fressen Schluckprobleme.

Die Behandlung sei zwar in einigen Punkten zu kritisieren, findet der Gutachter. Allerdings hätten auch alternative Methoden kein besseres Ergebnis gebracht. Das spielt natürlich der beklagten Tierklinik in die Karten. Sie hatte bereits zuvor argumentiert, dass Lungenentzündung und Tod allein auf eine krankhafte Nervenveränderung des Pferdes zurückzuführen gewesen seien. Das sei auch durch die Sektion des toten Tieres belegt worden.

Tierklinik verzichtet auf 2.800 Euro Behandlungskosten

Der Richterin gelingt es auf Grundlage des Gutachtens, einen Kompromiss zu erreichen. Die Tierklinik verzichtet auf die Behandlungskosten von etwa 2.800 Euro, die Klage wird ansonsten zurückgenommen.

Pferdebesitzer Hans T. gibt zähneknirschend nach. Er möchte "schlechtem Geld kein gutes nachwerfen", sagt er. Was ihn aber wurmt: Dass die Tierklinik für ihre Fehler nicht von sich aus gerade steht. So wie er das tue, wenn er bei seiner Arbeit Fehler macht.

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