Volksbegehren: Uni-Maut vor dem Aus
München - Bis 20 Uhr hatten die Eintragungslokale für das Volksbegehren zur Abschaffung der Uni-Gebühren geöffnet. Doch schon am frühen Abend zeigten sich die Initiatioren "extrem optimistisch". Allein in München haben demnach bis 17 Uhr elf Prozent der Berechtigten am Volksbegehren teilgenommen. Nötig, damit das Begehren erfolgreich ist, sind landesweit zehn Prozent. Insgesamt hatten am allerletzten Tag noch 0,3 Prozent zum Erfolg gefehlt – in etwa 28.200 Stimmen.
Die Münchner legten sich dabei noch einmal richtig ins Zeug. Um die Mittagsstunde standen allein vor der Stadtinfo am Rathaus gut 100 Menschen an, um sich eintragen zu lassen. „Alle müssen noch einmal kämpfen, jede Stimme ist wichtig“, hatte Freie-Wähler-Generalsekretär Michael Piazolo, der Hauptinitiator des Volksbegehrens gesagt. Sein Ziel ist es, „eine Quote von 10,5, besser noch von elf Prozent“ zu erreichen – als eine Art Sicherheitspuffer. Schließlich könne eine gewisse Zahl von Unterschriften ungültig sein.
Nach dem Volksbegehren: Wie geht es nun weiter?
An diesem Donnerstag um die Mittagszeit soll das vorläufige amtliche Endergebnis des Volksbegehrens gegen die Studiengebühren feststehen. Sollten sich mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern daran beteiligt haben – und danach sah am Mittwoch alles aus -, ist der Weg für einen Volksentscheid frei.
Formal ist das Verfahren so: Innerhalb von vier Wochen nach der endgültigen Feststellung des Ergebnisses durch den sogenannten Landeswahlausschuss muss die Staatsregierung das Volksbegehren - ergänzt um eine eigene Stellungnahme – an den Landtag weiterleiten. Dieser muss das Volksbegehren dann binnen drei Monaten behandeln.
Der Landtag hat zwei Möglichkeiten: Entweder er setzt das Anliegen des Volksbegehrens direkt um. Oder er lehnt es ab – dann kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen sind. Zusätzlich könnte der Landtag dem Volk in diesem Fall auch einen Alternativ-Gesetzentwurf vorlegen. Der Volksentscheid muss nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden. Entscheidend ist dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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- Michael Piazolo