Volksbegehren Mietenstopp: Entscheidung Mitte Juli

Eine endgültige Entscheidung für die Zulassung des Volksbegehrens Mietenstopp steht weiter aus und soll nun Mitte Juli erfolgen.
John Schneider
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Die Initiatoren des Volksbegehrens geben noch nicht auf. (Archivbild)
dpa Die Initiatoren des Volksbegehrens geben noch nicht auf. (Archivbild)

München - Volker Rastätter macht noch einmal deutlich, worum es geht. Der Wohnungsmarkt ist inzwischen in 162 bayrischen Gemeinden, allen voran in München, so angespannt, dass nicht mehr nur sozial schwache Menschen wegziehen müssen, sondern auch das doppelverdienende Akademikerpaar mit Kindern. In den vergangenen Jahren haben sich die Mieten noch einmal fast verdoppelt.

Die Zahl der Münchner, die in ihrer Heimatstadt alt werden wollten, aber aufgrund der hohen Mieten wegziehen müssen, sei enorm gestiegen, berichtet der Geschäftsführer des Münchner Mietervereins. Bei Neuvermietungen in München liegt der Mietpreis derzeit bei 18,31 Euro pro Quadratmeter. Der Markt habe das nicht heilen können.

Der Gesetzgeber ist gefordert, finden die Initiatoren des Volksbegehrens und ihre Unterstützer. Aus diesem Grunde haben der Mieterverein München und andere ein Volksbegehren angestoßen, dass bei laufenden Mietverträgen für sechs Jahre einen Stopp der Mieterhöhungen und bei Neuvermietungen eine Mietobergrenze vorsieht.

Innenministerium weigert sich gegen Volksbegehren

"Wir brauchen jetzt hier sechs Jahre Ruhe", sagt Rastätter. Quasi zum Luftholen und um in dieser Zeit für neuen Wohnraum zu sorgen. 52.000 Unterschriften wurden dafür gesammelt und übergeben. Genug für ein Volksbegehren.

Doch das Innenministerium verweigert sich und hat dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Sache zur Entscheidung übergeben. Der Freistaat sei gar nicht zuständig. Gesetzgebung, die den Mietmarkt reguliert, müsse in Berlin gemacht werden, nicht in München. "Wir haben da keine Gesetzgebungskompetenz", sagt Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz.

Franz Mayer vertritt als Verfassungsrechtler die Organisatoren des Volksbegehrens. Er betont den Anspruch eines jeden Bayers auf angemessenen Wohnraum. Das stehe sogar in der Bayerischen Verfassung. Im Paragrafen 106 heißt es: "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung." Das sei seinerzeit zwar noch mit Blick auf das Trümmerfeld der Nachkriegszeit aufgenommen worden. Aber: "Wer heute in München eine Wohnung sucht, wer Angst davor hat, seine Wohnung zu verlieren – der wird dies nicht nur als Verfassungsfolklore lesen."

Entscheidung über Volksbegehren am 16. Juli

Und zu dem Argument, Bayern fehle in Sachen Mietenstopp die Gesetzgebungskompetenz, hat Meyer eh eine ganz andere Meinung: "Das Land darf grundsätzlich Gesetze machen, wenn nichts aus der Bundesverfassung dagegen spricht." Das sei auch sinnvoll, weil das dünn besiedelte Mecklenburg-Vorpommern andere Probleme hat als München. Eine bundesrechtliche Kompetenzsperre, so wie sie der Freistaat anführt, gebe es nicht.

Mitstreiter Markus Artz, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags, führt die Corona-Krise ins Feld. Die habe deutlich gemacht, dass Wohnen kein Konsumgut wie jedes andere sei, sondern unverzichtbar.

Wie es ausgehen wird? Völlig ungewiss. Die Richter hören sich beide Seiten an, stellen Nachfragen – ihre Tendenz lässt sich aber nicht heraushören. Präsident Peter Küspert erklärt am Ende nur, dass die Entscheidung in der Sache am 16. Juli bekannt gemacht wird. Ein Tag, an dem Mieter und Vermieter mit Spannung auf den Justizpalast schauen werden.

Lesen Sie auch: Trotz Corona - Mieten in München steigen weiter

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