Verfassungsgerichtshof lehnt Volksbegehren über Mindestlohn ab
MÜNCHEN - Bayerns Bürger werden nicht selber über einen Gesetzentwurf zum Thema Mindestlohn entscheiden dürfen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren zur Einführung eines landesweiten gesetzlichen Mindestlohns in Bayern abgelehnt, weil „die Voraussetzungen fehlen“.
Das von den Gewerkschaften angestrebte Gesetz könne nicht auf Landesebene verabschiedet werden, da es entsprechende Regelungen bereits in den übergeordneten Bundesgesetzen wie dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Gesetz zu den Mindestarbeitsbedingungen gibt. Dem bayerischen Gesetzgeber fehle für den Erlass eines Mindestlohngesetzes die Zuständigkeit.
Der bayerische DGB-Chef Schösser gab sich nach der Niederlage vor Gericht gefasst. In der Sache sei ja nicht entschieden worden. Jetzt werde man halt verstärkt das Thema Mindestlohn in den Europa- und Bundestagswahlkampf einbringen. Schösser: „239 000 Unterschriften, die der DGB für den Antrag gesammelt hat, sind und bleiben ein eindrucksvolles Signal, das der Mindestlohn eingefordert wird.“
Der Landtagsabgeordnete Jürgen Heike (CSU) sprach dagegen von einer „schallenden Ohrfeige für die SPD und den DGB“.
jot