Verfassungsgerichtshof entscheidet über Mietpreisbremse
München - Die Mietpreisbremse ist mit der bayerischen Verfassung vereinbar. Das hat der Verfassungsgerichtshof in München entschieden. Der Hausbesitzerverein hatte die Mietpreisbremse in Bayern mit einer Popularklage kippen wollen, weil sie in das Grundrecht auf Eigentum eingreife.
Die Länder können Mieterhöhungen in Kommunen mit fehlenden Wohnungen und besonders rasant steigenden Mieten auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzen. Der Verfassungsgerichtshof sieht das Grundrecht auf Eigentum nicht in Frage gestellt, "wenn nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt erzielt werden kann". Auch ein Verstoß gegen das Willkürverbot sei nicht ersichtlich.
Der Hausbesitzerverein Haus & Grund sammelt derzeit Unterschriften für eine Petition gegen die Mietpreisbremse.
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