Urteil wegen Mietwucher in München: Vermieter muss mehrere tausend Euro zurückzahlen

Urteil der Woche: Die Mieter einer Wohnung in Neuhausen erstreiten eine Mietkürzung und eine Rückzahlung, nachdem die Kaltmiete deutlich über dem Mietspiegel lag.
AZ/dpa |
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Die Innenstadt von München.
Die Innenstadt von München. © Sina Schuldt/dpa/Archivbild

München - Unter Verweis auf den Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete hat ein Mieterpaar aus Neuhausen vor Gericht eine geringere Miete erstritten. Das Amtsgericht verurteilte die Vermieter laut einer Mitteilung vom Freitag nicht nur zu einer künftigen Minderung der Miete, sondern auch zu einer Rückzahlung.

69 qm Wohnung für 1.171 Euro Kaltmiete

Beim Mietobjekt handelt es sich um eine 69 qm große Drei-Zimmer-Wohnung in Neuhausen. Diese verfügt über ein modernes Bad und Parkettboden, allerdings keinen Balkon oder Terrasse. Zwei Vermieter aus Starnberg hatten den Klägern die Wohnung seit Ende 2019 zu einer vereinbarten Kaltmiete von 1.171 Euro übergeben. 

Vermieter halten Preis für angemessen

Deutlich zu viel nach Ansicht des klagenden Ehepaars. Der Mietpreis liege erheblich über dem Mietspiegel der Stadt München und verstoße daher gegen die Mietpreisbremse. Auch der mehrfachen Aufforderung, die Miete zu verringern und überbezahlte Miete zu erstatten kamen die Vermieter nicht nach. Diese hielten die Miete für angemessen und hatten auch den Vormieter eine Kaltmiete von 1.105 Euro zahlen lassen.

Zwar betonte auch das Gericht, dass die Angaben im Mietspiegel nicht pauschal übernommen werden könnten, sondern der Zustand der konkreten Wohnung immer im Einzelfall betrachtet werden müsse. Der Argumentation der Vermieter, der Münchner Mietspiegel habe "nichts mit der Realität der Münchner Mieten zu tun", folgten die Richter hingegen nicht.

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Miete verringert und Rückzahlung des Mietüberschusses

Der Richter legte fest, dass die vereinbarte Miete in Zukunft um über 270 Euro auf 896 Euro verringert werden muss und die zwei beklagten Vermieter die überbezahlten Mieteinkommen von 3.295 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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29 Kommentare
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  • Grüne_Lügen_hetzen_gegen_Deutschland am 12.02.2022 09:28 Uhr / Bewertung:

    Der Vermieter sitzt immer am längeren Hebel. Heute mögen sie die Schlacht gewonnen haben, morgen punktet der Vermieter mit der Eigenbedarfskündigung. Richtig gemacht, sitzen sie in wenigen Monaten auf der Strasse.

  • Thomas Miller am 12.02.2022 16:04 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Grüne_Lügen_hetzen_gegen_Deutschland

    Klar, weil jemand der in Starnberg es ohne weiters schafft eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. Bitte mal mit dem Thema befassen. Da wirds regelmäßig an den konkreten Gründen scheitern. Ganz davon abgesehen von dem "Spaß" wenn die Wohnung dann verkauft wird oder weiter vermietet und das ganze nachgewiesen wird (was regelmäßig kein Problem ist), dann droht gleich nochmal eine Verurteilung für den Vermieter.

  • Der wahre tscharlie am 12.02.2022 16:29 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Grüne_Lügen_hetzen_gegen_Deutschland

    Nicht schon wieder ein neuer Nick von dir.....langsam grenzt das an Psychoterror mit dir.

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