Urteil: U-Bahnschläger muss vier Jahre in Haft

MÜNCHEN - Sein erster Wiesn-Besuch war gleich verhängnisvoll, machte Ophir W. zum Täter. Jetzt forderte der Staatswanwalt fünf Jahre Freiheitsstrafe für den U-Bahnschläger, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Urteil: 4 Jahre Haft.
Fünf Jahre Freiheitsstrafe forderte am Dienstag der Staatsanwalt im so genannten U-Bahnschläger-Prozess. „Wegen der außergewöhnlichen Brutalität“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte Ophir W. sei allerdings „vermindert schuldfähig“, weil er zur Tatzeit stark alkoholisiert gewesen ist. Deshalb schöpfte der Staatsanwalt nicht den vollen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren aus.
Strafverteidiger Thomas Pfister will eine deutlich mildere Strafe. Als entlastendes Indiz führte er die polizeiliche Vernehmung des Opfers Josef K. (44) an. „Ich wollte auf ihn los“ – diesen Satz soll das Opfer der Polizei am 6. Oktober 2008, gegen 01.30 Uhr, im Krankenhaus gesagt haben. Zweieinhalb Stunden nach der Tat. Für Strafverteidiger Pfister zeigt diese Aussage, dass sein Mandant in Notwehr gehandelt haben muss: „Mein Mandant war in Todespanik. Er hat gedacht, dass er jetzt zusammengeschlagen wird.“ Pfister betonte, dass er damit das Tatverhalten nicht beschönigen will. Aber: „Diese Aussage des Opfers ist ein wichtiger Punkt bei der Strafzumessung.“
Dann schlug er ihn brutal zusammen
Rückblick: Der auszubildende Immobilienmakler Ophir W. (23) war am 5. Oktober 2008 auf der Wiesn, trank sechs Maß. Auf dem Heimweg nach Schwabing zündete er sich eine Zigarette in der U-Bahn an. Folge. An der Station Giselastraße drängten ihn die Fahrgäste aus dem Waggon. Ophir W. spuckte durch die offene U-Bahntür, traf Josef K. ins Gesicht. Josef K., der auch von der Wiesn kam und laut Polizeibericht 1,8 Promille hatte, verfolgte den Angeklagten. Er wollte ihn aber „nur zur Rede stellen.“ Wie berichtet, schlug Ophir W. den Judo-Ausbilder mit Schwarzgurt brutal zusammen.
Die Vorsitzende Richterin Rosi Datzmann verlas vor dem Urteil auch noch das Vorstrafenregister des Angeklagten. Es enthält acht Eintragungen. Alles Kleindelikte: Drogen, Diebstahl, Nötigung und Beleidigung. Eine Fahrkartenkontrolleur titulierte er als „Spastiker“. Ein Pärchen beleidigte er während einer Beratung als „Hohlköpfe“. Urteil: 150 Euro Strafe.
"Als er das Überwachungsvideo sah, weinte er"
Dass Ophir W. zur Tat steht und nichts beschönigen will, sagte Kriminalhauptkommissar Bernd S. (42): „Bei der Vernehmung war er ruhig und besonnen. Er wusste nicht, dass wir das Video von der Schlägerei bereits gesehen hatten. Wir wussten wie die Tat abgelaufen ist. Der Angeklagte hat die Tat detailliert geschildert. So wie sie sich abgespielt hat. Als er das Video sah, weinte er.“
Das Urteil: vier Jahre Haft. eine Bewährungsstrafe komme, so die Richterin, angeischts der Vielzahl von Verletzungen des Opfers, nicht mehr in Frage.
Torsten Huber