Urteil: Stadt muss Räume für BDS-Diskussion zur Verfügung stellen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Stadt einem Kläger hätte Räume für eine BDS-Veranstaltung überlassen müssen. OB Reiter kündigte an, sich für eine Revision einzusetzen.
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Ein Metallschild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof" hängt an der Fassade des bayerischen Verwaltungsgerichtshof.  (Archivbild)
Ein Metallschild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof" hängt an der Fassade des bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Die Stadt hätte für eine Podiumsdiskussion zu der als antisemitisch eingestuften BDS-Kampagne Räume zur Verfügung stellen müssen. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest.

2017 hatte der Stadtrat beschlossen, dass keine städtischen Veranstaltungssäle mehr für Events der BDS-Kampagne, die zum Boykott Israels aufruft, genutzt werden dürfen. Geklagt hatte jetzt ein Münchner, dem die Anmietung von Räumen im Stadtmuseum auf Grundlage dieses Beschlusses verwehrt worden war.  Ihm "allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren" verstoße nach dem Urteil gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

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OB Dieter Reiter will sich für Revision einsetzen

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Er wolle : "Die aktuelle Zunahme antisemitischer Vorfälle und Straftaten zeigt, wie wichtig ein entschlossenes Handeln gegen jede Form der antisemitischen Stimmungsmache ist. Als Münchner Oberbürgermeister werde ich mich daher für eine Revision des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht einsetzen."

Aufgrund der Bedeutung des Rechtstreits hat der BayVGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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6 Kommentare
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  • JosefD am 22.11.2020 12:58 Uhr / Bewertung:

    Es ist wirklich ärgerlich, dass es so etwas auch heute noch gibt: Wieder einmal erweist sich ein Gericht als Handlanger der Rechten. Diese unheilige Tradition besteht in Deutschland schon seit dem Kaiserreich und scheint nicht auszurotten zu sein.

  • JosefD am 22.11.2020 12:23 Uhr / Bewertung:

    Es ist wirklich ärgerlich, dass es so etwas auch heute noch gibt: Wieder einmal erweist sich ein Gericht als Handlanger der Rechten. Diese unheilige Tradition besteht in Deutschland schon seit dem Kaiserreich und scheint nicht auszurotten zu sein.

  • Kadoffesalod am 20.11.2020 11:39 Uhr / Bewertung:

    Das Urteil, besser gesagt die juristischen Versäumnisse durch welche die Richter offenbar dieses Urteil fällen mussten, sind eine Schande.

    Das BDS Netzwerk ist beileibe nicht nur ein Haufen Aktivisten, welche mittels Boykott die in Mode gekommene "Israelkritik" ausdrücken möchten.

    Vielmehr handelt es sich um eine Ansammlung von Islamisten, Rechtsextremisten, Linksextremisten und Querfrontaktivisten, welche zum Großteil ausgesprochene Juden- und Israelhasser sind.

    Eigentlich müsste die BDS Verharmloser aufhorchen lassen, dass Rechtsextremisten von NPD und Der III. Weg auch mit im Boot sind. Aber der Hass auf Israel ist anscheinend größer als der "Kampf gegen rechts".

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