Urteil: Stadt muss Räume für BDS-Diskussion zur Verfügung stellen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Stadt einem Kläger hätte Räume für eine BDS-Veranstaltung überlassen müssen. OB Reiter kündigte an, sich für eine Revision einzusetzen.
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Ein Metallschild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof" hängt an der Fassade des bayerischen Verwaltungsgerichtshof.  (Archivbild)
Ein Metallschild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof" hängt an der Fassade des bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Die Stadt hätte für eine Podiumsdiskussion zu der als antisemitisch eingestuften BDS-Kampagne Räume zur Verfügung stellen müssen. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest.

2017 hatte der Stadtrat beschlossen, dass keine städtischen Veranstaltungssäle mehr für Events der BDS-Kampagne, die zum Boykott Israels aufruft, genutzt werden dürfen. Geklagt hatte jetzt ein Münchner, dem die Anmietung von Räumen im Stadtmuseum auf Grundlage dieses Beschlusses verwehrt worden war.  Ihm "allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren" verstoße nach dem Urteil gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

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OB Dieter Reiter will sich für Revision einsetzen

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Er wolle : "Die aktuelle Zunahme antisemitischer Vorfälle und Straftaten zeigt, wie wichtig ein entschlossenes Handeln gegen jede Form der antisemitischen Stimmungsmache ist. Als Münchner Oberbürgermeister werde ich mich daher für eine Revision des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht einsetzen."

Aufgrund der Bedeutung des Rechtstreits hat der BayVGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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