Urteil: Neonazi-Überfall war nur vorgetäuscht

Wegen Vortäuschung einer Straftat: Amtsgericht verurteilt Münchnerin zu Bewährungsstrafe.
| Ralph Hub
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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

München - Die Nachricht vom Überfall auf eine linke Aktivistin in ihrer Wohnung im Münchner Norden war ein Schock. Neonazis hätten sie bedroht, verletzt und versucht, sie einzuschüchtern. Doch diese Vorwürfe waren erfunden, wie jetzt das Amtsgericht München festgestellt hat.

Die Frau sollte im Dezember 2019 als Zeugin in einem Prozess aussagen, der in Nordbayern gegen ein Mitglied der rechtsextremen Szene wegen Körperverletzung angesetzt war.

Einen Tag vor Prozessbeginn sei sie von Neonazis in ihrer Wohnung misshandelt und bedroht worden, behauptete die Frau.

Widersprüche und Zweifel am Tatverlauf

Zwei ihr unbekannte Männer, so soll die 36-Jährige im Dezember 2019 bei der Polizei angegeben haben, hätten an der Tür geklingelt. Als sie öffnete, habe man sie gewürgt und gegen den Kopf geschlagen. Die Täter hätten ein Graffito in der Wohnung angebracht - angeblich eine unmissverständliche Drohung. Der Prozess gegen den Neonazi wurde daraufhin abgesagt und verschoben.

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Amtsgericht spricht Frau schuldig

Der Staatsschutz im Präsidium München übernahm die Ermittlungen in München. Es gab offensichtlich Widersprüche und Zweifel am beschriebenen Tatablauf. Am Ende die Überraschung: Die Münchnerin wurde wegen Vortäuschung einer Straftat angezeigt.

Das Amtsgericht sprach die Frau jetzt schuldig. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten (Strafrahmen sechs Monate bis drei Jahre oder Geldstrafe) verurteilt, die vom Richter zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss die Münchnerin eine Geldstrafe bezahlen, sowie die Kosten des Verfahrens übernehmen. Die Summe soll sich auf insgesamt rund 20.000 Euro belaufen.
Update: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die 36-Jährige hat dagegen Berufung eingelegt.

 

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