Urteil in München: Angeklagter muss wegen Missbrauch ins Gefängnis
München - Franz K. (50, Name geändert) muss für lange Zeit ins Gefängnis. Das Gericht geht davon aus, dass der 50-Jährige aus dem Landkreis Starnberg seinen 2013 geborenen Sohn im Säuglingsalter missbraucht hat. Auch an einem kleinen Mädchen (heute fünf Jahre alt), das bei der Familie zu Besuch war, soll sich der Mann vergangen haben. Seine Taten habe der 50-Jährige gefilmt.
Bei der Urteilsbegründung wurde die Öffentlichkeit wie schon bei weiten Teilen der Beweisaufnahme ausgeschlossen. Um die Intimsphäre der Kinder, die Franz K. missbraucht hat, zu schützen.
Strafe: Neun Jahre und sechs Monate Haft
Das hatte die Bamberger Cybercrime-Staatsanwaltschaft ermittelt: Franz K. führte in der gemeinsamen Wohnung an seinem Sohn sexuelle Handlungen durch. Auch starkes Schreien des Säuglings hätten ihn nicht davon abgehalten. Die Handlungen zeichnete er zudem samt Ton auf Video auf und speicherte sie ab.
Das scheint die Beweisaufnahme bestätigt zu haben, die Strafkammer spricht den 50-Jährigen am Mittwoch schuldig. Unter anderem wegen sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sowie der Verbreitung kinderpornografischer Schriften wird Franz K. zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
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