Prozess in München: Vater soll Säugling missbraucht haben

Ein Starnberger steht in München vor Gericht: Er soll auch Videos davon angefertigt haben, als er seinen Sohn im Säuglingsalter sexuell missbrauchte.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München – In Gerichtssälen wird zu Zeiten von Corona auf die Abstände in den Zuschauerreihen geachtet. Fünf statt 30 Plätzen bleiben da im Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kindes im Saal B 166 übrig.

Kein Problem, denn der Andrang des Publikums hält sich in diesen Tagen der Ausgangsbeschränkungen auch am Gericht in engen Grenzen.

Öffentlichkeit bei Verlesung der Anklage nicht ausgeschlossen

Doch bevor es eigentlich losgehen kann, möchte der Anwalt des Angeklagten die Öffentlichkeit schon vor der Verlesung der Anklage ausschließen. Kein Wunder, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind massiv und gehen in den Intimbereich von Fritz K. (50, Name geändert).

Doch zumindest für die Verlesung der Anklage entscheidet die Kammer unter dem Vorsitz von Regina Holstein anders. Was Franz K. vorgeworfen wird, soll auch die Öffentlichkeit hören.

Sexueller Missbrauch des eigenen Babys

Die Ermittler gehen davon aus, dass der 50-Jährige aus dem Landkreis Starnberg seinen 2013 geborenen Sohn im Säuglingsalter missbraucht hat.

Der Angeschuldigte führte in der gemeinsamen Wohnung an seinem Kind sexuelle Handlungen durch. Auch Abwehrbewegungen und starkes Schreien des Kindes hätten ihn nicht davon abgehalten, sich zu befriedigen.

Die Handlungen zeichnete er zudem samt Ton auf Video auf und speicherte sie ab, zuletzt auf einer externen Festplatte.

Lesen Sie hier: Fast vier Jahre Haft für Hammer-Attacke auf Nachbarn

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.