Urteil der Woche: Einbrecher verlieren Handy – Maler hinter Gittern
München - Der nächtliche Einbruch in die Wohnung in Obermenzing hat nicht den erwünschten Erfolg gebracht, dennoch verurteilte das zuständige Schöffengericht des Amtsgerichts München einen Maler wegen versuchten Privatwohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Handy verloren: Chatverläufe belasten Maler
Das Ganze flog auf, weil der Komplize des 32-Jährigen – der Mann muss sich für die Tat noch vor Gericht verantworten – auf der Flucht sein Handy verloren hatte. Die darauf nachzulesenden Chatverläufe belasteten den Maler schwer.
Der 32-Jährige räumte in der Hauptverhandlung dann auch seine Tat ein. Die Idee dazu habe sein Komplize gehabt, gab der Maler an. "Es tut ihm leid. Er hat erhebliche Probleme deswegen mit seiner Familie. Er verspricht, es nie mehr zu machen", gab der Mann über seinen Verteidiger an.
Alarmanlage: Die aufgeschreckten Täter flüchten ohne Beute
Das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 854 Ls 266 Js 133457/21) bezieht sich auf einen Einbruch Mitte Dezember 2019, als der Angeklagte gegen 21 Uhr gemeinsam mit einem weiteren Tatverdächtigen in Obermenzing in ein freistehendes Einfamilienhaus eingebrochen war.
Über einen neben der Garage stehenden Holzstapel gelangte das Duo auf das Dach der Garage und von dort aufs Dach des Hauses.
Die beiden Männer hebelten ein Dachflächenfenster auf, gelangten so in das Gäste-WC des Hauses und lösten beim Verlassen der Toilette den Bewegungsmelder eine dort installierte Alarmanlage aus.
Ohne Beute ergriffen die aufgeschreckten Täter die Flucht, am Dachflächenfenster entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 4.000 Euro.
Gericht sieht das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bedroht
Mit Blick auf das Strafmaß berücksichtigte das Gericht das "vollumfängliche Geständnis", den Umstand, dass sich der Täter "für nicht unerhebliche Zeit in Untersuchungshaft befand" und die Tatsache, dass es beim Versuch blieb.
Allerdings hatte der 32-Jährige bereits zwei ähnliche Delikte begangen und zudem einen hohen Sachschaden verursacht. Die Freiheitsstrafe wird nicht ausgesetzt. "Es wäre für die auf die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vertrauende Bevölkerung schlechthin unverständlich, wenn auf einen professionellen Einbruchsversuch in eine Privatwohnung nicht mit einer Vollzugsstrafe reagiert werden würde", sagte der Vorsitzende Richter.
Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sei in ganz besonderem Maße bedroht, wenn Tätergruppierungen nachts in Wohnhäuser einstiegen, "um dort zu stehlen".
- Themen:
- München
- Polizei
- Pasing-Obermenzing