Untermieter ohne Genehmigung des Eigentümers aufnehmen?
Untervermietung: Kann ein Mieter einen Untermieter ohne Genehmigung des Eigentümers aufnehmen? Bei einer finanziellen Schieflage ist das einem Mieter laut Urteil durchaus gestattet.
MÜNCHEN - Darf ein Mieter einen Untermieter ohne Genehmigung des Eigentümers aufnehmen?
Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt das Münchner Amtsgericht – und erteilte am Ende die Erlaubnis zur Untervermietung.
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Der Hintergrund: Die Ehe von Lena S. (37, Identität geändert) ging 2012 in die Brüche. Er zog aus der gemeinsamen Drei-Zimmer-Mietwohnung aus und überließ der Ex die Bleibe in der Münchner Innenstadt. Damit sie die Miete bezahlen konnte, überwies ihr der Ex-Ehemann 800 Euro Unterhalt im Monat. Allerdings stellte er die Zahlungen im Juli vergangenen Jahres wieder ein.
Lena S. kam in ein finanzielle Schieflage. Um weiterhin die Miete bezahlen zu können, fasste sie den Entschluss, ein Zimmer zu vermieten. Für 400 Euro im Monat.
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Allerdings stand im Mietvertrag, dass sie gar nicht untervermieten darf. Auf ihre Anfrage, ob das vielleicht nicht doch möglich sei, lehnte der Vermieter ab. Lena S. klagte vor dem Amtsgericht für Zivilsachen. Die Richterin gab Lena S. Recht: „Das Interesse der Mieterin, durch die Mieteinnahmen aus der Untervermietung des Zimmers die eigenen Wohnkosten zu senken, ist berechtigt.“
Denn nach Abzug aller Kosten habe Lena S. von ihrem Gehalt nur 530 Euro zum Lebensunterhalt zur Verfügung.
Laut Urteil sei der Wunsch von Lena S., in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, als Ausdruck ihrer privaten Lebensgestaltung zu respektieren. Daher könne man Lena S. nicht dazu zwingen, eine billigere Wohnung anzumieten (Aktenzeichen: 422 C 13968/13).
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