Umwandlungsverbot in München: Mietwohnungen einzeln zu verkaufen, wird verboten

Wenn Eigentümer das vorhaben, müssen sie künftig eine Genehmigung einholen.
Autorenprofilbild Christina Hertel
Christina Hertel
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
19  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Münchner Mietshäuser
Münchner Mietshäuser © imago/Winfried Rothermel

München - Bald könnte es für Immobilieneigentümer schwieriger werden, in einem Mehrfamilienhaus einzelne Mietwohnungen zu verkaufen. Denn auch in Bayern sollen (zumindest in Gegenden mit einer besonders angespannten Wohnsituation) die Rathäuser eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erst genehmigen.

In anderen Bundesländern gilt das schon länger. Schon in der letzten Legislatur hatte der Bund das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Das Umwandlungsverbot ist ein Bestandteil davon. Berlin beispielsweise hat dieses Gesetz schon 2021 umgesetzt. Doch in Bayern wird das Gesetz bis jetzt noch nicht angewandt. Immer wieder hat das Rathaus das kritisiert. Nun könnte sich bald etwas ändern. Denn das bayerische Bauministerium hat einen Entwurf für die Verordnung ausgearbeitet. Wie das Bauministerium mitteilt, soll das Umwandlungsverbot erst ab Immobilien mit mindestens zehn Wohnungen gelten.

Baulandmobilisierungsgesetz gilt nur bis Ende 2025

Der Ministerrat wird laut Bauministerium voraussichtlich noch im ersten Quartal 2023 den Verordnungsentwurf abschließend beschließen. Auch, wann die Verordnung in Kraft tritt, entscheidet der Ministerrat dann. Wenn die neue Regel in Bayern noch etwas bringen soll, muss sich der Freistaat beeilen. Denn das Baulandmobilisierungsgesetz gilt nur bis Ende 2025.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Vorsitzende des Mietervereins Beatrix Zurek (SPD) fordert, dass der Bund das Gesetz entfristen muss. Sie kritisiert zudem, dass es in Bayern so viel länger als anderswo dauert, dass das Gesetz angewendet werden kann. "Der Freistaat hat den Schutz von Mieterinnen und Mietern mal wieder verschleppt." Außerdem fordert Zurek, dass der Freistaat das Gesetz noch einmal nachschärft. Schließlich sind Mieter, die in einem Haus mit neun oder weniger Wohnungen leben, weiterhin ungeschützt. "In München geht die Spekulation also weiter und es liegt am Freistaat, der Stadt scharfe Instrumente in die Hand zu geben, um die verbliebenen Mieter zu schützen."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
19 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 16.02.2023 15:06 Uhr / Bewertung:

    Für "Monika1313"........

    Es geht hier in dem Artikel um das Baulandmobilisierungsgesetz!!!! Um nichts anderes.
    Und du schreibst von Arabern!!! Chinesen!!! Russen!!! die angeblich EINZELNE Wohnungen kaufen.
    Gleichzeitig schreibst du, "Nein, ich bin nicht rassistisch, ich bin nur für Fairness."

    Von welcher Fairness redest du da, wenn du weiter unten sogar noch mokierst, dass es zur Zeit kein Einreisevisum für Russland gibt.
    Da wird ein Thema aufgemacht, dass mit geschilderten Thema im Artikel NULL zu tun hat.

  • Wuliwautsch am 15.02.2023 19:37 Uhr / Bewertung:

    Die Mieterinnen und Mieter sagen Danke Herr Söder, Danke für Nichts.

  • Der wahre tscharlie am 15.02.2023 18:06 Uhr / Bewertung:

    Wenn man sich den Artikle durchliest, und sich ansieht, wie schleppend das Gesetz vom Freistaat umgesetzt wird, könnte man zu dem Schluß kommen, dass der Freistaat nur ein begrenztes Interesse an seinen Mietern hat.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.