Messerstecher vom Grafinger Bahnhof steht ab Montag vor Gericht

5 Uhr früh: Amok-Alarm am Grafinger S-Bahnhof. Im Mai 2016 hatte ein Mann dort Passanten angegriffen. Am Montag startet der Prozess.
John Schneider |
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15. Mai 2016: Polizisten am Bahnhof in Grafing
Andreas Gebert/dpa 15. Mai 2016: Polizisten am Bahnhof in Grafing

Grafing - Rund 15 Monate nach dem Amoklauf am Grafinger Bahnhof wird die Bluttat, bei der ein Mensch sterben musste und drei durch die Messerstiche des Täters schwer verletzt wurden, juristisch aufgearbeitet. Ab heute muss sich der 28-jährige Paul H. vor dem Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hat für den psychisch kranken Mann die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Paul H. stammt aus dem hessischen Gießen. Der gebürtige Deutsche ist Single und war zwei Jahre vor der Tat Sozialhilfeempfänger. Bereits am Tag seiner Festnahme am 11. Mai des vergangenen Jahres wurde er in Haar vorläufig untergebracht. Zwei Tage vor der Tat soll er aufgrund einer Psychose seinen Eltern erklärt haben, dass er einen Mord beobachtet habe. Er fühle sich nicht mehr sicher in Deutschland und wolle weg.

Zufallsopfer am Grafinger Bahnhof

Die Familie brachte ihn daraufhin in einer psychiatrischen Klinik in Gießen unter. Doch entgegen dem Rat der Ärzte verließ der Mann das Krankenhaus und fuhr nach München. Dort fühlte er sich weiter verfolgt, wollte München schnell wieder verlassen. So sei es gekommen, dass er eher zufällig in die S4 nach Grafing stieg. Und dann um 1.39 Uhr am Grafinger Bahnhof ausstieg. Im menschenleeren Bahnhof vollzog sich offenbar eine seltsame Wandlung mit Paul H.: Der seelisch kranke Mann soll plötzlich zu der Überzeugung gekommen sein, dass er zum Islam konvertieren müsse. Und zwar mit einem Menschenopfer.

Als Manfred M. um 4.46 Uhr den Bahnsteig erreichte, stach Paul H. unvermittelt zu. Sein erstes Opfer konnte aber fliehen. Auch zwei weitere Opfer, die Paul H. wiederholt als "Ungläubige" bezeichnet, entkommen der Messerattacke mit schweren Verletzungen. Ein 56-Jähriger aber stirbt nach den Messerstichen des Amokläufers.

Der ist nach Überzeugung der Ermittler aufgrund seiner psychischen Krankheit nicht schuldfähig. Da er für die Allgemeinheit weiter gefährlich sei, soll er untergebracht werden. Das Gericht hat vorläufig fünf Verhandlungstage für den Prozess vorgesehen. Ob Paul H. in die Psychiatrie kommt, entscheidet sich demnach am 17. August.

Lesen Sie hier: Zwei tödliche Bahnunfälle am Freitag in München

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