Bundeswehr-Polizei-Schusswechsel: Ermittlung wegen versuchten Totschlags

Fehlkommunikation mit dramatischen Folgen: Bei einer Bundeswehrübung ruft ein Anwohner die Polizei, es kommt zu einem Schusswechsel. Jetzt liegt eine Anzeige vor.
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Bei einer Bundeswehrübung kam es versehentlich zu einem Schusswechsel zwischen Polizei und Bundeswehr. (Archivbild)
Bei einer Bundeswehrübung kam es versehentlich zu einem Schusswechsel zwischen Polizei und Bundeswehr. (Archivbild) © Armin Weigel/dpa

Nach dem Schuss auf einen Soldaten bei einer Großübung der Bundeswehr in Bayern ermittelt die Staatsanwaltschaft Landshut unter anderem wegen versuchten Totschlags. Das Verfahren richte sich gegen drei Beschuldigte, nachdem eine entsprechende Anzeige eingegangen sei, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde. Erstattet wurde die Anzeige laut Staatsanwaltschaft von zwei Anwälten. Sie richtete sich demnach gegen in den Schusswechsel involvierte Beamte.

Bei der Bundeswehr-Großübung "Marshal Power" war es in Erding am Abend des 22. Oktober zu einem Zwischenfall gekommen. Ein bewaffneter Bundeswehr-Angehöriger war von Anwohnern für eine Bedrohung gehalten worden – sie alarmierten die Polizei

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann habe die Polizei daraufhin beim Feldjägerregiment der Bundeswehr nachgefragt, ob dies Teil der Bundeswehrübung sei, was zunächst verneint worden sei. Auch im Landkreis Erding war der Start des ersten Übungsszenarios der Bundeswehr erst für den 23. Oktober angekündigt gewesen. Deshalb sei die Polizei von einer echten Bedrohung ausgegangen, so Innenminister Herrmann.

Es kam zu einem Schusswechsel, bei dem ein Feldjäger leicht verletzt wurde. Nach dem Schusswechsel wurde die Übung vorübergehend unterbrochen. Die Bundeswehr will nach eigenen Aussagen bei künftigen Übungen besser vorbereitet sein.

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7 Kommentare
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  • Wickie712 am 05.11.2025 08:03 Uhr / Bewertung:

    Der Polizist wird zum Opfer von schlechter Kommunikation.

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  • Bongo am 04.11.2025 08:00 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Hannelore H.
    Schreibns doch ned so an Schmarrn zamma! Natürlich wußte man im „Ministerium“ Bescheid. Die Frage ist, wer trägt Schuld, dass die örtliche Polizeibehörde offensichtlich nichts wußte. Tage vorher wurde in verschiedenen Medien (Rundfunk und Zeitungen)mehrfach auf die bevorstehende Übung von Feldjägern und Polizei hingewiesen.

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  • gubr am 04.11.2025 07:41 Uhr / Bewertung:

    "Versuchter Totschlag" mag zwar hier die rechtlich korrekte Straftatbezeichnung sein, aber eigentlich ist sie regelrecht absurd. Die Polizisten haben ja nicht im Sinne einer Straftat geschossen, sondern weil ihnen falsche Informationen vorlagen. Sorry aber "Fahrlässige Körperverletzung" wäre für mich als Laie aktuell der sinnvollere Tatbestand. Eigentlich bräuchte es einen Startbestand "fahrlässige erhebliche Lebensgefährdung", den man auch in andern Bereichen wie dem Straßenverkehr einsetzen könnte.

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