Brutaler Raubmord am Ammersee: Jetzt ist das Urteil rechtskräftig

Ein Rentner wird in seinem Haus in Herrsching mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Verteidigung des Täters wollte das Urteil nicht akzeptieren. Doch nun gibt es eine eindeutige Entscheidung.
AZ/dpa |
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Nach dem Raubmord in Herrsching steht das Urteil für den Täter nun endgültig fest. (Archivbild)
Nach dem Raubmord in Herrsching steht das Urteil für den Täter nun endgültig fest. (Archivbild) © Vifogra / Haubner/vifogra/dpa

Nach dem brutalen Raubmord in Herrsching im Landkreis Starnberg ist das Urteil zu lebenslanger Haft nun rechtskräftig. Das Landgericht München II hatte im vergangenen August zudem die besondere Schwere der Schuld des Täters festgestellt; damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis nahezu ausgeschlossen

Gegen die Entscheidung legte der damals 23-Jährige Revision ein, die jedoch vom Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen wurde. Diesen Beschluss des obersten Gerichts vom 5. Februar teilte jetzt die Pressestelle des Landgerichts mit. 

Der gewaltsame Tod des Rentners hatte ob der Brutalität für Aufsehen gesorgt. Der Serbe hatte den 74-Jährigen im Juli 2024 in dessen Wohnhaus mit mindestens 13 Messerstichen ermordet, um an Geld zu kommen. Dessen Frau sah die Tat mit an und konnte selbst fliehen. 

Neben Habgier sah die Kammer die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt. Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.

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4 Kommentare
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  • Knoedel am 05.03.2026 08:22 Uhr / Bewertung:

    Entweder habe ich lebenslänglich (Länge des Lebens) oder nicht. Alles andere wiederspricht sich. Einmal lebenslänglich würde reichen, da ich nur ein Leben habe.
    Unklare Formulierungen führen zu unklarem Sachverhalt.
    Einen Mörder nach ein paar Jahren wieder unter die Bevölkerung zu bringen halte ich für verantwortungslos.

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  • Der wahre tscharlie am 05.03.2026 17:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Knoedel

    "Entweder habe ich lebenslänglich (Länge des Lebens)"

    Lebenslänglich hat nichts mit der Länge des Lebens zu tun. Schließlich leben wir nicht mehr im Mittelalter, als man die Menschen in den Kerker wurf bis sie starben.

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  • Sani Bonani am 04.03.2026 16:52 Uhr / Bewertung:

    Stefan Werner Wisniewski ist ein deutscher ehemaliger Terrorist der Rote Armee Fraktion (RAF). 1981 wurde er wegen Mordes, erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit Geiselnahme, räuberischer Erpressung, Nötigung eines Verfassungsorgans und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – der RAF – zu zweimal lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und 1999 auf Bewährung entlassen. *wiki

    Also 2x Lebenslänglich sind in Deutschland 18 Jahre. Somit kommt der Serbe 2035 wieder frei.

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