Bluttat von Planegg: 20-Jährigem droht lebenslang wegen Mordes
Planegg - Das gesamte Wochenende über saß der 20-Jährige in einer Zelle in der JVA Stadelheim. Viele Stunden, in denen er Zeit zum Nachdenken hatte, bevor er von den Ermittlern der Münchner Mordkommission als Beschuldigter vernommen wird.
Auslöser für den Streit zwischen Mutter und Sohn noch unbekannt
"Das Opfer konnte nicht damit rechnen, zu Hause angegriffen zu werden", erklärte gestern Oberstaatsanwältin Anne Leiding. "Damit ist das Mordmerkmal der Heimtücke gegeben." Warum es zwischen Mutter und Sohn in der gemeinsamen Wohnung im Keplerweg in Planegg am Donnerstagabend zum Streit gekommen war, ist noch nicht bekannt.
Feuerwehrleute hatten die Tote entdeckt, als sie wegen eines Kellerbrandes die Wohnungen in dem Mietshaus überprüften. Das Feuer in einem Kellerabteil wurde absichtlich gelegt, möglicherweise vom Sohn, um Spuren zu verwischen.
Keine psychiatrische Erkrankung, kein Drogen- oder Alkoholeinfluss
Eine erste Untersuchung des 20-Jährigen am Wochenende hat ergeben, dass bei ihm keine psychiatrische Erkrankung vorliegt. "Damit besteht derzeit kein Anlass, ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen", sagte Anne Leiding.
Offenbar besteht auch keine Suizidgefahr mehr. Der Verdächtige war am Donnerstagabend auf einen Baukran in der Lochhamer Straße geklettert und hatte gedroht, sich 40 Meter in die Tiefe zu stürzen. Hinweise, dass der Verdächtige zur Tatzeit unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, liegen bisher nicht vor.
Wird das Jugendstrafrecht angewendet?
Eine zentrale Frage in dem bevorstehenden Prozess wird sein, ob der sich noch in Ausbildung befindliche Sohn sich nach Erwachsenenstrafrecht vor Gericht verantworten muss. Dann würde ihm im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Gefängnisstrafe drohen.
Strafmaß: Gerichtsgutachter stellt Ermessensspielraum fest
Da der Verdächtige aber erst in diesem Jahr seinen 21. Geburtstag hat, könnte es sein, dass in seinem Fall das deutlich mildere Jugendstrafrecht im späteren Prozess angewendet wird. Dann würde die Höchststrafe bei zehn Jahren Jugendhaft liegen.
Bei Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren besteht ein gewisser Ermessensspielraum. Ein Strafverteidiger könnte bei seinem Mandanten mit Defiziten und Verzögerungen bei der Persönlichkeitsbildung argumentieren. Eine Frage, mit der sich letztendlich ein Gerichtsgutachter bei einer ausführlichen Untersuchung des Verdächtigen noch befassen wird.
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Wickie712 am 10.01.2023 14:07 Uhr / Bewertung:
Er hat, wenn er sich im 21. Lebensjahr befindet, seinen 22. Geburtstag. Der Tag der Geburt wird mitgezählt. Er vollendet im Jahr 2023 das 21. Lebensjahr und ist dann vollumfänglich nach Erwachsenemstrafrecht verurteilbar.
Ob nun Jugenstrafrecht- oder Erwachsenenstrafrecht wird sehr gewissenhaft zu entscheiden sein.Antworten
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Witwe Bolte am 10.01.2023 12:35 Uhr / Bewertung:
Mit 18 darf man den FS machen, Auto fahren, Kredite aufnehmen, Immobilien kaufen, wählen gehn und wichtige Verträge abschliessen. Aber ein Mörder mit 20 Jahren wird wie ein 14jähriger bestraft?
Lächerlich, wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre.
Schon mal was von einem 20jährigen Mörder gelesen, der lebenslänglich bekam? Also ich nicht.Antworten
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Monika1313 am 09.01.2023 23:31 Uhr / Bewertung:
Wie Erwachsene mit 16 wählen wollen, aber im Falle von Mord mit 20 soll das Jugendstrafrecht angewandt werden. Sorry, das beißt sich für mich.
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