Angezeigt und Rad beschlagnahmt: Betrunkener (25) schläft Rausch im Gras aus
Putzbrunn - Logistiker (25) schläft am Straßenrand seinen Vollrausch aus. Zeugen vermuten einen Unfall und rufen den Notarzt.
Der Mann aus dem Landkreis München lag am Samstag gegen 9.40 Uhr in Putzbrunn in der Nähe des Kreisverkehrs an der Grasbrunner Straße, neben ihm sein Rad. Autofahrer stoppten, weil sie dachten, der Radler sei Opfer eines Verkehrsunfalls und benötige Hilfe.
Der Logistiker lag regungslos am Boden und war nicht ansprechbar. Was keiner ahnte, der 25-Jährige schlief lediglich seinen Vollrausch aus. Mehrere Polizeistreifen kamen und sicherten die vermeintliche Unfallstelle ab. Sicherheitshalber wurde ein Rettungshubschrauber angefordert. Ein Notarztteam kümmerte sich um das "Unfallopfer“.
Schnell war jedoch klar, dass der Logistiker keinerlei Verletzungen hatte. Eigentlich ging es ihm sogar recht gut. Er hatte sich lediglich hingelegt und ein Nickerchen gemacht. Die Polizisten forderten den Mann auf, sein Rad nach Hause zu schieben und dort seinen Rausch auszuschlafen. Damit wäre alles erledigt gewesen. Der 25-Jährige wollte aber unbedingt radeln und handelte sich so erst richtig Ärger ein. Die Beamten stoppten ihn nach wenigen Metern und forderten ihn auf abzusteigen.
Polizei ringt Betrunkenen bei Fluchtversuch zu Boden
Der Radler weigerte sich und wehrte sich gegen die Polizisten. "Er leistete Widerstand und wurde von den Kollegen deshalb zu Boden gebracht und gefesselt“, sagt Polizeisprecher Sven Müller. Beim Gerangel mit dem renitenten Radler verletzte sich einer der Beamten leicht am Knie. Der Logistiker wurde festgenommen und zur Blutentnahme in eine Klinik gebracht. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann rund 1,6 Promille im Blut hatte. Er wurde angezeigt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Was viele nicht wissen: Auch für Radler gibt es Promillegrenzen. Wer betrunken ist und sein Radl schiebt, hat Glück. Wer allerdings von der Polizei im Sattel erwischt wird, ist dran. Ab 1,6 Promille droht einem Radfahrer der Führerscheinentzug. Gleiches gilt bei weniger Promille, wenn es zu Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall gekommen ist.
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