Hoeneß-Prozess in München: Jetzt ist das Urteil gefallen

Wegen zweier Bäume, die Uli Hoeneß auf seinem Grundstück in Bad Wiessee pflanzen ließ, steht der Ehrenpräsident des FC Bayern vor Gericht. Geklagt hatte ein Nachbar. Jetzt gibt es eine Entscheidung.
Hüseyin Ince, Nina Job |
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Uli Hoeneß und seine Frau Susi werden in der Baum-Posse von Dr. Peter Gauweiler vertreten. Bei der Verkündung war nur der Rechtsbeistand vertreten.
Uli Hoeneß und seine Frau Susi werden in der Baum-Posse von Dr. Peter Gauweiler vertreten. Bei der Verkündung war nur der Rechtsbeistand vertreten. © Daniel von Loeper

Am Donnerstagvormittag kam es zur Urteilsverkündung beim Münchner Landgericht II im Eilverfahren eines Nachbarn von FC- Bayern-Patron Uli Hoeneß. Die Entscheidung: Hoeneß darf seine zwei Linden stehen lassen. Die Klage wurde abgewiesen. Der Nachbar, der geklagt hatte, trägt damit die Verfahrenskosten. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Theoretisch wäre somit die Eröffnung eines Hauptverfahrens möglich. 

Worum ging es genau?  Ein Nachbarehepaar in Bad Wiessee hatte den Ehrenpräsidenten des FC Bayern München verklagt, wegen zweier Winterlinden, die Uli Hoeneß auf seinem Grundstück hat pflanzen lassen – in einer Gruppe von drei Spitzahornen, die dort schon seit Jahrzehnten stehen. Einer der drei Bäume ist durch Schneebruch stark geschädigt und muss bald gefällt werden.

Vor dem Landgericht München wurde der Hoeneß-Fall verhandelt.
Vor dem Landgericht München wurde der Hoeneß-Fall verhandelt. © Hüseyin Ince

Dem Nachbarehepaar war die Baumgruppe ein Dorn im Auge. Sie sind der Auffassung, dass an dieser Stelle keine Bäume stehen dürfen.  Die Eheleute berufen sich auf eine Grunddienstbarkeit. Dies ist ein Recht, das zugunsten eines Grundstücks im Grundbuch eines anderen Grundstücks eingetragen ist und kann zum Beispiel das Wegerecht oder Baubeschränkungen betreffen.

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Der Fall landete vor dem Landgericht, da der Streitwert auf mehr als 10.000 Euro angesetzt war. Da dort keine gütliche Einigung zustande kam, folgte nun das Urteil. Wie beschrieben, ist die Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachbarin könnte noch ein Hauptsacheverfahren anstreben.

Gauweiler: "Gericht vollumfänglich der Verteidigung gefolgt"

Zur Urteilsverkündung war Peter Gauweiler in Vertretung von Uli Hoeneß vor Ort beim Landgericht II in München. Gegenüber der Abendzeitung sagt er, dass er nach der Urteilsverkündung mit Hoeneß telefoniert habe. Dieser hätte sich sehr gefreut. Das Gericht sei vollumfänglich ihren Anträgen gefolgt. "Vielleicht machen wir ja bald ein Picknick unter den Bäumen", so Gauweiler. 

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  • Kritischer Beobachter vor 17 Stunden / Bewertung:

    Hoeneß kann sich halt einen guten Anwalt leisten.

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  • Chablis64 vor 20 Stunden / Bewertung:

    Ich hab auch so Nachbarn. Sie hätten mein Grundstück vollumfänglich gerne so, dass es für sie passt und entsprechend aussieht. Das soll weg, dann wird dies inspiziert . Abwertend nenne ich das. Leider habe ich bei Ihnen selbst nichts zu bemängeln. Finde es irgendwie unheimlich, dass man extra rüber kommt um das und dies zu inspizieren. Bleib doch auf Deinem Grundstück und sieh zu, dass dort alles passt, bloß nichts Rum steht was stören könnte. Hab langsam den Verdacht, dass bei diesem Verhalten eine Demenz oder so dahinter steckt. Also ein gewisses entgleiten der Rechte auf einem anderen Grundstück ist da schon erkennbar. Da wohnt man jahrelang nebeneinander, hat eh kaum Kontakt bis auf guten Tag, guten Weg, weil man sich schon von seiner Persönlichkeit nicht zu den "gehobenen" Kreisen zählt, dann wird hier Rum geschnüffelt mit "spitzen Fingern und Argusaugen". Die kennen uns doch gar nicht.... Wissen praktisch nichts, weil wir es nie breit getreten haben... Schlimm...

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  • Kritik vor 22 Stunden / Bewertung:

    War schon eher klar - das Urteil.
    Aber - dass die Bäume viel zu eng gepflanzt sind - der "Schneebruch" längst hätte zugeschnitten werden müssen - sieht wieder keiner.

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