Millionen-Steuerbetrug: Urteil für Münchner Ex-Wirt überrascht
Mehr als 23 Jahre war Karl-Heinz Z. Wirt der Emmeramsmühle in Oberföhring. Die schön gelegene Traditionswirtschaft am Mittlere-Isar-Kanal war mal ein Promi-Lokal, heute wird es vor allem von Gut- bis Sehrgutverdienern aus den benachbarten Vierteln besucht. Auch Familienfeste und Jubiläen werden in dem einstigen Mühlengebäude mit schattigem Wirtsgarten gern gefeiert.
Wohl kaum jemand ahnte, dass der frühere Betreiber die Kasse manipulierte und systematisch am Finanzamt vorbeiwirtschaftete. Betriebs- und Steuerbeamte rechneten später hoch, dass Z. den Staat in den Jahren 2012 bis 2015 um über 1.059.370 Euro geprellt habe.
Milderes Urteil gefällt
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro eine Gefängnisstrafe verhängt werden – eine Bewährungsstrafe ist ab dieser Schadenshöhe also üblicherweise nicht mehr drin.
Und so war es zunächst auch bei Karl-Heinz Z.: Am 14. Januar 2025 wurde der ehemalige Wirt vom Münchner Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legten er und die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Gestern, am zweiten Verhandlungstag der Berufungsverhandlung, wurde das neue Urteil gesprochen – und es fiel milder aus als in der ersten Instanz: Der Vater von fünf Kindern (5 bis 24 Jahre alt) muss nicht ins Gefängnis.
Millionen-Steuerbetrug: Warum der Ex-Wirt doch nicht ins Gefängnis muss
Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 60 Euro, also 10.800 Euro. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Karl-Heinz Z. hatte noch alle Hebel in Bewegung gesetzt, um im Rahmen seiner Möglichkeiten Schaden wiedergutzumachen. Obwohl er selbst gar nichts mehr hat: Seine Gesellschaft, mit der er die Emmeramsmühle betrieb, ging pleite, sein Privathaus wurde zwangsversteigert und er ist hoch verschuldet. Trotzdem überwies er am Tag vor dem Prozess seinem Verteidiger 25.000 Euro für das Finanzamt – als Wiedergutmachung für den entstandenen Steuerschaden. Das Geld hatte er sich geliehen: Bei seinem neuen Arbeitgeber, der ihn offenbar sehr schätzt und ihn behalten will.
Karl-Heinz Z. hatte dem Finanzamt zuvor schon seine Altersvorsorge in Höhe von rund 40.000 Euro überlassen. Gemessen an dem Millionenschaden nicht gerade viel. Doch das Gericht honorierte die Bemühungen des Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung: Zumindest einen Teilschaden Wiedergutmachung habe er geleistet. "Man muss auch die aktuellen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten sehen. Und daraus ergibt sich, dass das ein erhebliches Bemühen ist", so der Richter.
Richter: "Sehen keine Anhaltspunkte dafür, dass neuerliche Straftaten begangen würden"
Zugunsten des Angeklagten sprach, so der Richter, dass Z. Schuldeinsicht gezeigt habe. Und dass die Tatzeit sehr lange zurückliegt. Auch gebe es bei Steuerschätzungen immer Ungenauigkeiten.
Keine Anhaltspunkte für neue Straftaten
Zu seinen Ungunsten wertete der Richter "aktive Kassenmanipulationen, in denen Umsätze abgeändert worden sind". Z. habe "Energie entfaltet", "mit dem direkten Vorsatz, den Staat zu schädigen".
Heute hält der Richter für wahrscheinlich, "dass das eine abgeschlossene Lebensperiode ist. Wir sehen keine Anhaltspunkte dafür, dass neuerliche Straftaten begangen würden." Karl-Heinz Z. nahm das Urteil sofort an, es wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Wirklich erleichtert wirkte er nicht, eher sehr erschöpft. Direkt nach der Urteilsverkündigung eilte er davon – zur Arbeit.
