U-Bahn-Schläger legt Geständnis ab

Er ist kein unbeschriebenes Blatt. Der U-Bahn-Schläger von der Giselastraße hat bereits Vorstrafen wegen Beleidigung und Nötigung. Jetzt muss er sich zumindest wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der 23-Jährige gibt an, dass er bei der Tat massiv betrunken war. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Nach dem neuen brutalen Angriff in der Münchner U-Bahn ist der Täter am Freitag dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Der 23-jährige Deutsch-Israeli Ophir W. hatte sich am Donnerstag gestellt und ein Geständnis abgelegt. Man habe Haftbefehl beantragt, da wegen des hohen Strafmaßes von bis zu zehn Jahren Fluchtgefahr bestehe, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Müller.
Der 43-Jährige, den W. am Sonntag verprügelt hatte, liegt nach Polizeiangaben noch immer mit Schulter- und Hüftfrakturen sowie einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus. Auch wenn W. laut Polizei zu seinem Opfer sagte: „Ich bring dich um“, gehe man derzeit vom Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung aus, sagte Müller. Die Prüfung, ob es sich um einen Tötungsversuch gehandelt habe, sei rechtlich schwierig. W. sei bereits wegen Nötigung und Beleidigung vorbestraft. „Er ist kein unbeschriebenes Blatt“, sagte Müller.
Auf das am Boden liegende Opfer eingetreten
W., der die deutsche und die israelische Staatsangehörigkeit hat, hatte am Sonntag gegen 23.00 Uhr im U-Bahnhof Giselastraße auf dem Rückweg vom Oktoberfest einen 43 Jahre alten Fernmeldemonteur angegriffen. Er hatte ihm ins Gesicht gespuckt, ihn niedergeschlagen und auf sein am Boden liegendes Opfer eingetreten - unter anderem auch gegen dessen Kopf. Erst als ein Helfer dazwischen ging, ergriff W. die Flucht.
Auslöser war offenbar, dass der 43-Jährige zusammen mit anderen Passagieren W. zum Aussteigen aufgefordert hatte, da er in der U-Bahn rauchte. Der Fernmeldemonteur war an derselben Haltestelle wie W. ausgestiegen. Der Angriff wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
Auf dem Rückweg vom Oktoberfes
W. war am Sonntag nach eigenen Angaben auf dem Heimweg vom Oktoberfest, wo er fünf bis sechs Maß Bier getrunken haben will. „Ob er wirklich so sturzbetrunken war, lässt sich schwer sagen“, sagte Kriminalrätin Silvia Staller, man könne das nach mehreren Tagen nicht mehr bestimmen. Er habe sich aber sicher bewegt und könne sich noch gut erinnern. Dass öffentlich und mit einem Foto nach ihm gefahndet worden sei, habe W. offenbar in Panik versetzt, erklärte Staller. Er ließ sich demnach von seinem Vater nach Frankfurt an seinen Hauptwohnsitz fahren und nahm sich einen Anwalt. Auf dessen Rat hin stellte er sich der Polizei und legte ein umfassendes Geständnis ab.
Als die Polizei W. auf eigenen Wunsch das Überwachungsvideo vorgespielt habe, habe er sich schockiert über sein eigenes Verhalten gezeigt, berichtete Kriminalhauptkommissar Bernhard Zeiler: „Ich hatte den Eindruck, dass er sehr betroffen war.“ W. habe danach gesagt, dass er sich nicht erklären könne, warum er so etwas getan habe.
Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres hatten zwei Jugendliche ebenfalls in einem Münchner U-Bahnhof einen Rentner zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt, nachdem dieser sie auf das Rauchverbot hingewiesen hatte. Die Tat war ebenfalls von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden und hatte eine bundesweite Debatte über Jugendkriminalität ausgelöst. Die beiden Täter waren im Juli wegen versuchten Mordes zu zwölf und achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. (AP)