Trio verurteilt: Paar schläft – Wohnmobil geplündert

Amtsgericht verurteilt drei Brüder wegen Einbruchs. Nur der Jüngste kommt frei.
John Schneider |
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Drei Brüder brachen in ein Wohnmobil ein, während ein Paar darin schlief.(Symbolbild)
Rudolf Huber Drei Brüder brachen in ein Wohnmobil ein, während ein Paar darin schlief.(Symbolbild)

München - Während ihre Opfer tief und fest schliefen, gelang es drei Einbrechern ein Wohnmobil zu plündern. Jetzt wurde das diebische Trio vom Amtsgericht verurteilt. Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Denn in diese Kategorie fallen auch Wohnmobile.

Die drei Brüder im Alter von 21, 33 und 36 Jahren brachen am 16. August 2016 gegen 3.45 Uhr in ein Wohnmobil ein, das auf einem Parkplatz am Irschenberg geparkt war. Offenbar völlig unbeeindruckt von dem Umstand, dass die Besitzer des Wohnmobils drinnen friedlich schliefen.

Auch als die Einbrecher die Beifahrertür mit einem Schlitzschraubendreher öffneten, wachte das Ehepaar nicht auf. Gemeinsam stahl das Trio je zwei Taschen des Ehepaares mit dem darin befindlichen Handy des Ehemannes, mehreren Geldbörsen und Bargeld in Höhe von 160 Euro. Außerdem nahmen sie eine Kamera mit.

Das Trio wurde kurz nach der Tat geschnappt

Kurz darauf wurden sie von der Polizei kontrolliert und mit ihrer Beute festgesetzt. Die Täter leugneten zunächst, gaben im Prozess dann aber den Einbruch zu. Sie erklärten, aus Geldnot gehandelt zu haben.

Alle drei kassierten jeweils eine Strafe von 18 Monaten. Die Strafe wurde nur gegenüber dem jüngsten der Brüder zur Bewährung ausgesetzt.

Bei der Höhe der Strafe wurde zu ihren Gunsten berücksichtigt, dass sie in Deutschland nicht vorbestraft sind und sich bei dem geschädigten Ehepaar entschuldigt haben.

Bewährung war für die beiden Älteren – der 36-Jährige ist Vater von fünf Kindern – aber nicht drin. Der Richter begründete das damit, dass die Brüder nach ihrer Einreise nach Deutschland die erste Gelegenheit zum Stehlen genutzt hätten: "Das Rechtsempfinden sämtlicher rechtstreuer Bürger verbietet es hier, die konkrete Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen."

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