Münchner Skischülerin bei Unfall gestorben: Pistenbetreiber verurteilt

Fast ein halbes Jahr nach dem tödlichen Unfall einer Münchner Skischülerin ist in Tirol der Pistenchef verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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An dieser Schneekanone ereignete sich der Unfall.
ZOOMtirol An dieser Schneekanone ereignete sich der Unfall.

München, Kufstein - In Kufstein musste sich am Dienstag der 46-Jährige Pistenchef der "Skiwelt Wilder Kaiser" vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Tötung vor. Im Januar war eine sechsjährige Skischülerin aus München in der Skiwelt gegen eine Schneekanone gestürzt und an ihren Kopfverletzungen gestorben.

Am Dienstag endete der Prozess mit einem Schuldspruch. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro. Die Hälfte ist bedingt, das heißt, der Pistenchef muss 1.400 zahlen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streit um Absicherung der Schneekanone

Gegenüber der Tiroler Tageszeitung hatte Staatsanwalt Hansjörg Mayr im Vorfeld des Prozesses gesagt: "Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 46-jährigen stellvertretenden Betriebsleiter der Bergbahnen, der als Pistenchef auch für die Pistensicherung verantwortlich ist, Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung eingebracht. Die Schneekanone, die den ganzen Winter an derselben Stelle verblieb, hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit einem Anprallschutz abgepolstert werden müssen, wodurch die Verletzungsgefahr erheblich gemindert gewesen wäre."

Der Absperrzaun um die Schneekanone sei zwar gut sichtbar gewesen, die Funktion eines Fangzauns erfülle er aber nicht, so die Argumentationslinie der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte berief sich in der Verhandlung auf den gängigen Leitfaden der Verkehrssicherungspflichten auf österreichischen Skipisten. Nach diesen habe er gehandelt, auch das Land Tirol habe bei einer Kontrolle keine Beanstandungen gehabt. Laut den geltenden Leitlinien sei eine Verkleidung von mobilen Schneekanonenweder weder erforderlich noch vorgeschrieben.

Lesen Sie hier: Auf LMU-Klo vergewaltigt - Prozess startet

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