Tödlicher Tritt im Alten Botanischen Garten: Sieben Jahre Haft gefordert

Im Prozess um den tödlichen Angriff im Alten Botanischen Garten in München haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Sie beurteilen die Tat unterschiedlich.
AZ/dpa |
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Das Opfer starb an schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus. (Archivbild)
Das Opfer starb an schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa
München

Im Prozess um einen tödlichen Angriff im Alten Botanischen Garten in München haben alle Verfahrensbeteiligten ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte für den 31-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. 

Gericht will Urteil am Mittwoch verkünden

Die Nebenklage plädierte demnach auf Mord, hilfsweise ebenfalls auf Körperverletzung mit Todesfolge, und beantragte zehn Jahre Haft. Dagegen sprach sich die Verteidigung für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung aus und forderte zwei Jahre und zehn Monate.

Im September 2024 soll der angeklagte Pole einen 57-jährigen Mann nach einem Streit so heftig gegen den Kopf getreten haben, dass dieser zu Boden stürzte und wenig später im Krankenhaus starb. Am Mittwoch will das Gericht das Urteil verkünden.

Vorsitzender Richter befangen: Erstes Verfahren platzte

Es ist die Neuauflage eines Verfahrens, das eigentlich bereits im November begonnen hatte, aber wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters platzte. Eine Äußerung des Vorsitzenden konnte "den bösen Anschein einer herkunftsbezogenen Voreingenommenheit begründen", begründete das Landgericht München I

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Es ging dabei um eine Äußerung während der schleppenden Vernehmung eines aus Somalia stammenden Zeugen. Der Richter hatte erklärt: "Wie dumm kann man sein? Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen." US-Präsident Donald Trump hatte Menschen aus Somalia zuvor als "Müll" beschimpft.

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