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Tödlicher Angriff im Alten Botanischen Garten: Anklage wegen Mordes erhoben

Im Alten Botanischen Garten in München wird ein verletzter Mann gefunden. Er stirbt im Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft Klage wegen Mordes gegen den Tatverdächtigen erhoben.
André Wagner,
Ralph Hub
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Ermittler der Mordkommission und Experten der Spurensicherung am Tatort, dem Neptunbrunnen im Alten Botanischen Garten. Hier fanden Passanten im September 2024 einen schwer verletzten 57-Jährigen aus München. Das Opfer starb später im Krankenhaus.
Ermittler der Mordkommission und Experten der Spurensicherung am Tatort, dem Neptunbrunnen im Alten Botanischen Garten. Hier fanden Passanten im September 2024 einen schwer verletzten 57-Jährigen aus München. Das Opfer starb später im Krankenhaus. © Martha Schlüter

Am 24. September 2024 kam es im Alten Botanischen Garten in München unweit des Neptunbrunnens zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit Todesfolge. Videoaufnahmen zeigten, wie mehrere Personen in Streit gerieten. 

Ein Mann (57) hatte sich mit einer Gruppe unterhalten und es habe nicht so ausgesehen, als sei man "sich gänzlich unbekannt", so damals ein Polizeisprecher. Im Verlauf eskalierte das Gespräch jedoch und es kam zu Gewalttätigkeiten gegen den 57-Jährigen. 

Auf einem Video war zu sehen, wie der 57-Jährige zuerst eine Ohrfeige vom mutmaßlichen Haupttäter erhielt. Eine weitere beteiligte Person soll dem Opfer in den Hintern getreten haben. Der 57-Jährige ging zu Boden, rappelte sich aber wieder auf. Dann soll der 57-Jährige einen Kung-Fu-Tritt gegen den Kopf erhalten haben, worauf er erneut zu Boden ging und bewusstlos liegen blieb. Auch der Tritt gegen den Kopf des Opfers soll auf dem Video zu sehen sein. Der Mann erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er trotz Reanimationsmaßnahmen im Krankenwagen in der Klinik seinen Kopfverletzungen erlag.

Tatverdächtiger in Düsseldorf gefasst

Nach intensiv geführten polizeilichen Ermittlungen ergab sich ein konkreter Verdacht gegen den 30-jährigen polnischen Staatsbürger Rafal P., der sich ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhielt. Dieser war bereits früher mehrfach wegen Körperverletzung und Rauschgiftdelikten aufgefallen und bei der Polizei aktenkundig. 

Nach der Tat ergriff er die Flucht, konnte aber eine Woche später in Düsseldorf von der Polizei gefasst werden, seitdem sitzt Rafal P. in Untersuchungshaft. Zunächst stand gegen den 30-Jährigen der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Raum, doch dies hat sich nun geändert.

AZ exklusiv: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Wie die AZ am Mittwoch exklusiv erfuhr, wird gegen Rafal P. jetzt Anklage wegen Mordes erhoben. Mit dieser Entscheidung hat sich der Tatvorwurf rechtlich ganz erheblich geändert, insbesondere was das mögliche Strafmaß für den 30-Jährigen betrifft. 

"Die Staatsanwaltschaft geht bei ihrer rechtlichen Bewertung des Sachverhaltes davon aus, dass der überraschend von schräg hinten gegen den Kopf des Geschädigten gezielt ausgeführte Tritt das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers können auch gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht (mehr) mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet", so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München zur AZ.

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Ob die, für diesen Fall, zuständige Kammer der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft folgt und die dafür erforderlichen Tatsachen belegt werden können, bleibt jetzt der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vorbehalten.

Der tatverdächtige Rafal P. sitzt weiterhin in U-Haft, sein Verfahren ist jetzt bei der 19. Strafkammer des Landgerichtes München I anhängig.

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  • AufmerksamerBürger am 05.06.2025 05:51 Uhr / Bewertung:

    Da wird Innenminister Hermann noch einmal den Park inspizieren müssen, begleitet von Scharfschützen und Polizei Hundertschaften, um festzustellen, dass er, Hermann, sich sicher fühlt.

  • Witwe Bolte vor 21 Stunden / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AufmerksamerBürger

    Herr Söder muss unbedingt auch dabei sein, aber nur wenn Pressefotografen und das BR-Abendschau-Filmteam auch kommen.

  • AufmerksamerBürger am 04.06.2025 21:33 Uhr / Bewertung:

    Hat nicht Innenminister Hermann erklärt, selbst der Alte Botanische Garten wäre sicher?
    Oder galt das nur für ihn, weil die Gegend eigens für seinen Besuch von einer Polizei Eliteeinheit hermetisch abgeriegelt war?

    Der Bürger erlebt die Realität, aber wird als "Rechts" ausgegrenzt.

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