Tod nach Herz-OP: „Es war Schicksal“

München - Zwei Tage nach der OP besuchte die ganze Familie Hans-Peter A. (51) im Krankenhaus. Seine Frau Claudia erinnert sich: „Er war da schon nicht mehr ansprechbar.“
Gefäßverengungen im Herzen hatten die Operation notwendig gemacht. Doch offenbar infizierte sich der 51-Jährige bei der OP. Sein Zustand verschlechterte sich schnell. Am 20. März 2009, genau zwei Wochen nach dem Eingriff starb er. Für Claudia A. ein fürchterlicher Schlag: „Ich habe einen gesund wirkenden Mann ins Krankenhaus gebracht und einen Toten wiederbekommen.“
Sieben Kinder hatte das Paar. Besonders die damals 13-jährige Tochter habe den plötzlichen Tod des geliebten Vaters nicht verkraftet. „Sie ist damals in der Schule regelrecht abgestürzt.“
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Dazu kommt, dass es Widersprüche rund um den Tod des 51-Jährigen gibt, die Dokumentation der Behandlung im Städtischen Klinikum weist Fehler auf. Waren die Ärzte schuld am Tod ihres Mannes? Claudia A. entschloss sich zur Klage.
Ihre Anwältin Sarina Brix ackerte sich durch die Behandlungs-Akten. Die Summe der Ungereimtheiten hätten den Ausschlag für die Klage gegeben, erklärt die Juristin. Insbesondere bei der Anlage des Katheters vermutete sie Hygienemängel. Die Forderungen addierten sich zu einem sechsstelligen Betrag (Streitwert 125 000 Euro). Allein das Schmerzensgeld wurde mit 30 000 Euro taxiert.
Am Mittwoch dann die Verhandlung am Landgericht. Die Ärzte sagen als Zeugen aus, berichten, wie sie Hans-Peter A. behandelt haben. Und dass es in seinem Fall einen unerklärlichen Zellverfall im Körper des Patienten gegeben habe. „Wir hatten die Leber im Verdacht, aber konnten es nicht beweisen“, so der behandelnde Arzt.
Den Ausschlag gibt dann der Gutachter. Ein renommierter Herzchirurg aus Marburg erklärt, dass die Kollegen in München vor, während und nach der OP die Standards der ärztlichen Kunst beachtet hätten. Damit ist klar, dass die Klage keine Chance auf Erfolg hat.
Doch Claudia A. wirkt nach dem Ende der Verhandlung überhaupt nicht enttäuscht. Eher beruhigt. In ihrem letzten Wort hatte die 55-Jährige ihrem Kummer noch einmal Luft machen können.
Jetzt lobt sie sogar ausdrücklich das Gericht, das den Fall ausführlich beleuchtet habe. „Jetzt weiß ich wenigstens Bescheid.“ Sie könne nun ihren Frieden mit dem Tod ihres Mannes machen: „Es war Schicksal.“