Thannhausen: Unfall mit Seifenkiste: Opfer fordert Schadensersatz
Hubert S. (52) stand unter den Zuschauern eines Seifenkistenrennens und drehte sich gerade eine Zigarette. Da hörte er aus dem Lautsprecher, dass eine Fahrerin mit ihrem Gefährt ins Schlingern geraten war, er schaute auf, aber da war es schon zu spät. Die Seifenkiste eines siebenjährige Mädchens überfuhr die Bordsteinkante und brachte Hubert S. und seinen Sohn zu Fall.

Mit schwerwiegenden Folgen: Der 52-Jährige erlitt schwere Knieverletzungen. Dafür will er die Stadt Thannhausen, Veranstalter des Seifenkistenrennens im Juni 2018, zur Kasse bitten. Die Stadt sei ihren Verkehrssicherungspflichten bei dem Rennen nicht ausreichend nachgekommen, argumentiert der Kläger.
Seifenkisten-Experte: "Einen solchen Unfall hat es noch nie gegeben"
Damit war er aber in der ersten Instanz gescheitert. Das Landgericht ließ ihn abblitzen, weil man mit einem solchen Unfall nicht habe rechnen können. Hubert S. stand bei dem Unfall an der eigentlich ungefährlichen Innenseite einer Kurve. Weitergehende Sicherheitsvorkehrungen seien an dieser Stelle nicht notwendig gewesen. Vielmehr läge hier ein Unglück vor, bei dem sich das "allgemeine Lebensrisiko" verwirkliche, so das Landgericht.
Hubert S. will das nicht akzeptieren und geht in Berufung. Vor dem Senat des Oberlandesgerichts (OLG) schildert er noch mal, wie sich der Unfall abgespielt hat. Das Mädchen – das unverletzt blieb – habe das Steuer verrissen und sei so über den Bordstein gerast. Gesehen hat er es nicht, sich die Stelle aber später noch einmal angesehen, erklärt der Kläger.
Zu Wort kommt auch der Organisator (66) des Rennens, ein erfahrener Seifenkisten-Experte. Er berichtet von der akribischen Begutachtung der Seifenkisten und mit welchen Sicherheitsvorkehrungen man die Rennstrecke ausstattete. Die Stelle an der Hubert S. stand, sei aber eigentlich ungefährlich gewesen. "Einen solchen Unfall hat es noch nie gegeben", ist sich der 66-Jährige sicher. Er habe sich extra bei ausländischen Verbänden nach ähnlichen Unfällen erkundigt.
Das OLG glaubt ihm und erklärt, dass die Klage wohl wenig Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht erkennt "keine groben Versäumnisse" am Sicherheitskonzept für das Rennen. Das endgültige Urteil wird aber erst am 16. Juli verkündet werden.
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