Was passiert mit dieser Privatstraße?

Wie geht die Stadt mit Straßen um, die im Privatbesitz sind, wie die Daglfinger Salzstraße? Das will der Bezirksausschuss jetzt genauer wissen.  
Gabriele Mühlthaler |
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Die Salzstraße ist eine Privatstraße. Sie ist aber seit Jahren öffentlich befahrbar.
Google Street View Die Salzstraße ist eine Privatstraße. Sie ist aber seit Jahren öffentlich befahrbar.

Wie geht die Stadt mit Straßen um, die im Privatbesitz sind, wie die Daglfinger Salzstraße? Das will der Bezirksausschuss jetzt genauer wissen.

Bogenhausen - Ziemlich verworren sind die Vorgänge um die schmale Salzstraße, die zwischen Daglfing und Aschheim verläuft und zumindest im Einmündungsbereich der Glücksburger Straße in Privatbesitz ist.

Dennoch wird sie seit Jahrzehnten von der Stadt unentgeltlich als öffentliche Straße genutzt. Zudem lagert die Kommune Baumaterialien auf der angemieteten Fläche nördlich der Salzstraße.

Dieses Areal muss laut Anweisung der Lokalbaukommission (LBK) - abgesegnet vom Verwaltungsgericht München - im Jahr 2014 renaturiert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die dort gelegenen Hallen als Schwarzbauten 2022 abgerissen werden müssen.

Peter Scheifele (SPD) befürchtet nun, dass die Besitzerfamilie ihren Abschnitt der Salzstraße zurückfordert und die Straße dicht macht. „Wie ging man mit den Besitzern um? Sie hatten angeboten, die Salzstraße zu verkaufen. Warum nahm die Stadt das nicht an?“ Robert Brannekämper (CSU) kannte als Stadtrat „einen Teil der skurrilen Verwaltungsargumente“.

Gekauft würden nach Entscheidung von Oberbürgermeister Ude nur Grundstücke, auf denen der Straßenausbau gesichert sei. „Hier ist wegen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Nordost noch alles offen. Zumachen können die Besitzer aber nicht. Die Salzstraße ist als Feld- und Waldweg gewidmet, sie muss befahrbar bleiben“, so Brannekämper. Die Stadt habe die Räum- und Streupflicht übernommen. „Die Besitzer waren vor Jahren bei mir, eine Lösung haben wir nicht gefunden“.

Der Bezirksausschuss will nun wissen, warum die Landeshauptstadt seit Jahrzehnten den südlichen Teil des Privatgrunds unentgeltlich unter dem Namen „Salzstraße“ nutzt und welche Umstände zum Urteil des Verwaltungsgerichts geführt haben. 

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