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Nach Festnahme von Porsche-Raser: Münchner Polizei sucht weitere Zeugen

In Thalkirchen war Mitte Mai eine Verkehrskontrolle eskaliert. Zwei Polizeibeamte sahen sich gezwungen, ihre Schusswaffe zu benutzen. Die Ermittlungen gegen einen 29-jährigen Porsche-Fahrer laufen, die Polizei startet einen ergänzenden Zeugenaufruf.
Ralph Hub
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Der 29-jährige Porsche-Fahrer hatte sich einer Verkehrskontrolle entzogen und war auf
einen der Polizeibeamten frontal zugefahren. "In der Folge kam es zu einem Schusswaffengebrauch", so die Polizei.
Der 29-jährige Porsche-Fahrer hatte sich einer Verkehrskontrolle entzogen und war auf einen der Polizeibeamten frontal zugefahren. "In der Folge kam es zu einem Schusswaffengebrauch", so die Polizei. © Alexander Träger

Thalkirchen - Im Falle des am 17. Mai festgenommenen Porsche-Fahrers ermittelt das Kommissariat 13 der Münchner Polizei – unter anderem für gemeingefährliche Delikte zuständig – weiter, sucht Zeugen und formulierte daher am Mittwoch einen entsprechenden Aufruf.

Wie bereits berichtet, war der Porsche Cayenne des 29-Jährigen am Dienstag, 17. Mai kurz vor Mitternacht, einer Streife der Einsatzhundertschaft im McGraw-Graben aufgefallen. Der SUV war deutlich zu schnell, zudem wirkte der Fahrer merkwürdig unsicher.

Porsche fährt über mehrere rote Ampeln

Die Beamten gaben Signal und wollten den Porsche stoppen. Im Wagen saßen der Mann und zwei Frauen (beide 22). Anstatt anzuhalten, gab der Fahrer Gas, mit über 100 km/h raste er nach Polizeiangaben davon. Er fuhr über die Tegernseer Landstraße, den Candidtunnel, die Brudermühlstraße und die Schäftlarnstraße. "Dabei raste der Porsche über mehrere rote Ampeln", sagt Polizeisprecher Werner Kraus.

Die Streifenbesatzung folgte dem Verdächtigen. Schließlich stoppte der Fahrer auf der Schäftlarnstraße und schaltete die Warnblinklichtanlage ein. Die Polizisten stiegen aus und gingen zu dem Porsche. Der Fahrer, ein Elektriker aus München, blickte den Beamten entgegen – dann gab er plötzlich Gas und raste dann auf die Polizisten zu.

Polizei nimmt 29-Jährigen fest

Ein Hauptmeister sprang zur Seite und brachte sich so in Sicherheit. Die Beamten zogen ihre Dienstwaffen und eröffneten das Feuer auf den Porsche.

"Es wurde mehrere Schüsse auf das Fahrzeug abgegeben", bestätigt Werner Kraus. Mindestens eines der Projektile muss dabei eine der Scheiben getroffen haben. Der Fahrer raste mit dem beschädigte Fahrzeug davon. Eine weitere Streife entdeckte es schließlich in der Isartalstraße und stoppte es. Inzwischen saß allerdings nicht mehr ein Mann hinterm Steuer, sondern eine der beiden Frauen.

Keiner der Insassen des SUV wurde laut Polizei direkt durch die Schussabgabe verletzt. Jedoch zogen sich der 29-Jährige sowie die 22-Jährige, die nach einem Fahrerwechsel am Steuer saß, leichte Verletzungen durch Glassplitter zu, so ein Polizeisprecher.

Die Polizei hatte gegen den 29-Jährigen bereits wegen Fahrens ohne Führerschein ermittelt, jetzt läuft zusätzlich ein Verfahren wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen den Mann.


Zeugenaufruf der Polizei: Verkehrsteilnehmer, die am Dienstag, 17. Mai 2022 gegen 23.45 Uhr im Bereich Tegernseer Landstraße, Candidtunnel, Candidstraße, Brudermühlstraße, Schäftlarnstraße, Isartalstraße vom Fahrer eines schwarzen Porsche gefährdet oder genötigt wurden, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München (Kommissariat 13, Telefon 089/2910-0) oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

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21 Kommentare
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  • MaxlH am 09.06.2022 09:39 Uhr / Bewertung:

    Dass Polizei und Presse es einfach nicht verstehen wollen. Einen Porsche-Raser gibt es nicht!

    Das sind gemäß Porsche Website Fahrer die sich durch "brachiale Leistungsstärke und präzise Dynamik" des Cayenne "begeistern" lassen und " von Anfang an ganz vorne mitfahren" und durch "Nachhaltigkeit und Fahrdynamik ein Grinsen ins Gesicht" zaubern lassen.

    Und hier wird der Genießer des "Intensives Adrenalinrauschen" mit "anhaltende Glücksmomente" wieder als 'Raser' tituliert. Und das im Autoland Deutschland!

  • Wendeltreppe am 09.06.2022 12:03 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von MaxlH

    Der erste Satz sagt ja eigentlich schon alles, die schlecht verpackte "Ironie" beim Rest macht es auch nicht mehr wett..

  • Kaiser Jannick am 08.06.2022 21:23 Uhr / Bewertung:

    Manche werfen hier einiges gesammelt in einen Topf:

    1: die Halterhaftung bezieht sich auf Schäden, die durch das Kfz Dritten gegenüber zugefügt werden, Kfz-Pflichtversicherungsgesetz, bei Vorsatz und Personenschäden (Vorsatzhandlung bezogen auf die Personenschäden, nicht zwingend bei Kamikaze-Fahrverhalten) zahlt die Verkehrsopferhilfe

    2: die Beweiswürdigung im Strafrecht erfolgt ganz anders (Fahren ohne FE, Geschwindigkeitsübertretungen, gef. Eingriff in Straßenverkehr, div. Rotlichtverstöße etc.). Zzgl. einer versuchten vorsätzlichen gef. Körperverletzung (Tatmittel = Kfz) bzw. ggf. sogar ein versuchtes Tötungsdelikt, die Mordmerkmale sind wohl nicht erfüllt.

    Hier kommen die Aussagen der Zeugen (andere Verkehrsteilnehmer, Poliizeibeamte etc.) sowie der beiden Damen in Betracht, falls sie erst als Zeugen befragt und dann als Beschuldigte incl. Belehrung vernommen wurden. Warum sollte die sich selbst belasten?

    Zzgl. Beweisen wie Verkehrskameras, DNA im Kfz, Sitzeinstellungen usw.

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