Nach Baustopp: Was passiert jetzt mit dem Kinderhaus?

Nach dem Baustopp der städtischen Kita in der Herterichstraße nimmt die Stadt Stellung zu vielen offene Fragen.
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Die städtische Kita in der Herterichstraße in Solln
Thomas Gautier Die städtische Kita in der Herterichstraße in Solln

Nach dem Baustopp der städtischen Kita in der Herterichstraße nimmt die Stadt Stellung zu vielen offenen Fragen.

Solln - Eigentlich sollten in Solln bald 136 Kinder betreut werden. Doch der Bau wurde zunächst gestoppt.

Viele Eltern sind ratlos. Wie kam es dazu und wann kann die Einrichtung ihren Betrieb aufnehmen, hatten die CSU-Stadträte Michael Kuffer und Manuela Olhausen in einer Anfrage vom 12. Februar wissen wollen.

Stadtschulfrat Rainer Schweppe hat die Fragen jetzt öffentlich beantwortet.

Lesen Sie hier die Fragen, die die Stadträte gestellt haben, und was der Schulrat dazu mitteilt:

Frage 1: Was ist der Grund für den sofortigen Baustopp sowie den Abzug der Baufirmen?

Antwort: Im Anschluss an die mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts München am 27.01.2014 wurde der Nachbarklage stattgegeben. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Daraufhin wurde vom Kläger ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht München mit dem Ziel eines vorläufigen Baustopps angedroht, sollten die Baumaßnahmen an der Herterichstraße 30 d nicht mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt München die Bauarbeiten bis zur Klärung des weiteren Vorgehens vorübergehend eingestellt. Überdies, um weiterhin die Möglichkeit zu haben, mit dem Kläger doch noch eine einvernehmliche Regelung im Verfahren zu erzielen.

Frage 2: Was unternimmt die Landeshauptstadt, damit der Baustopp schnellstmöglich beendet wird und das Gebäude fertiggestellt werden kann?

Antwort: Zwischenzeitlich wurde vom Bau- und Planungsreferat am 4.3.2013 erneut ein Gespräch mit dem Kläger gesucht, in welchem von Seiten der Landeshauptstadt München nochmals ein Vergleich angestrebt wurde. Allerdings signalisiert der Kläger derzeit keine Änderung seiner aktuellen Haltung. Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils wird die Landeshauptstadt München anschließend die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen. Auch gegen einen vorläufigen Baustopp im gerichtlichen Verfahren können Rechtsmittel eingelegt werden.

Frage 3: Wann können die Baumaßnahmen voraussichtlich wieder fortgesetzt werden?

Antwort: Die Landeshauptstadt München führt den Innenausbau und die Freiflächengestaltung des Hauses für Kinder aktuell fort.

Frage 4: Wann ist der bislang geplante Eröffnungstermin des Kinderhauses?

Antwort: Die Eröffnung ist für das 3. Quartal 2014 geplant.

Frage 5: Ist dieser Eröffnungstermin nun gefährdet? Falls ja, bis wann ist dann mit der Eröffnung zu rechnen?

Antwort: Es ist vom Ausgang des Verfahrens abhängig, wann das Haus für Kinder an der Herterichstraße 30 d fertiggestellt wird und in Betrieb gehen kann.

Frage 6: Wie viele Kinder bzw. Plätze sind davon betroffen?

Antwort: Hierbei betroffen ist die gesamte Kindertageseinrichtung mit 3 Kinderkrippen-, 2 Kindergarten- und 2 Hortgruppen.

Frage 7: Falls sich die Eröffnung deutlich verschieben sollte, welche Alternativen oder Überbrückungsangebote werden den betroffenen Eltern angeboten?

Antwort: Alternativen können zum aktuellen Zeitpunkt keine angeboten werden. Die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder einstweilen ausschließlich in den bestehenden Einrichtungen anmelden.

Frage 8: Welche ungeplanten Kosten entstehen durch diese Verzögerung?

Antwort: Die Höhe der zusätzlichen Kosten, die während des aktuell anhängigen Verfahrens entstehen, ist derzeit nicht quantifizierbar. 

 

 

 

 

 

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