München: Stalkender Ex-Freund sticht auf Frau (37) ein
Trotz Kontaktverbot hat ein Mann am Montag seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung in Neuhausen aufgesucht und mit einem Messer zugestochen.
München - Die Friseurin aus München liegt mit einer Stichwunde im Bauch auf der Intensivstation. Ihr Zustand ist stabil. Ihr Ex-Freund, der sie am Montagnachmittag in ihrer Wohnung niedergestochen hat, sitzt in U-Haft. Die 37-Jährige hatte sich bereits vor mehr als einem Jahr von ihrem Freund getrennt.
Am Montag tauchte der Koch wieder in dem Mietshaus in der Donnersbergerstraße auf. Die Friseurin öffnete nicht. Der Koch trat daraufhin die Tür ein. Es kam zum Streit. Der 35-Jährige hatte ein Messer in der Hand. Er stieß die Klinge seiner Ex-Freundin in den Bauch. Die 37-Jährige konnte trotz ihrer Verletzung den Polizeinotruf verständigen und auch den Rettungsdienst. Minuten später trafen Notarzt und Polizei ein.
Der Koch hatte die Wohnung inzwischen verlassen. Er wartete unten vor dem Haus und ließ sich widerstandslos von Polizisten festnehmen. Sein Temperament hatte den 35-Jährigen bereits früher immer wieder Ärger mit der Polizei eingebracht. Auch die Friseurin soll er öfter geschlagen haben, bis sie ihn verließ. Der Koch kam mit der Zurückweisung nicht klar. Er ließ nicht locker. Die Friseurin erwirkte schließlich im Sommer letzten Jahres beim Amtsgericht ein Kontaktverbot gegen ihn.
Haftbefehl wegen versuchten Mordes
Der Ex durfte sich der 37-Jährigen ab da nicht mehr nähern, sie auch nicht anrufen oder über Internet und Social Media kontaktieren. Der Koch ließ die Frau trotzdem nicht in Ruhe. Immer wieder flehte er sie an, sie solle ihm doch noch eine Chance geben. Im Dezember eskalierte die Situation erneut. Bei einem Streit stieß er seine Ex-Freundin zu Boden und schlug sie. Die Frau erstatte Anzeige wegen Körperverletzung. Damals gab es auch eine sogenannte Gefährderansprache durch die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Begründung: Der Verdächtige habe lediglich einmal zugestochen und die Rettung des Opfers nicht verhindert. Juristisch sei das als Rücktritt von der Tat. Der Ermittlungsrichter entschied anders. Er erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes.
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