München-Neuhausen: Rentner (66) trickst Trickbetrüger aus
Neuhausen - Die Masche mit dem angeblichen Lotteriegewinn ist so alt, dass sie eigentlich schon einen Bart hat. Trotzdem versuchte ein Gauner damit, einen Rentner aus Neuhausen über den Tisch zu ziehen.
Rentner kommt die Sache mit dem vermeintlichen Lotteriegewinn suspekt vor
Der 66-Jährige erhielt einen Anruf von einer Lotteriegesellschaft. Er habe 80.000 Euro gewonnen, behauptete ein Mann am Telefon. Die Sache habe nur einen Haken: Bevor der Gewinn ausgezahlt werden könne, müssten Notargebühren über etliche Tausend Euro beglichen werden.
Dem Opfer in spe kam der vermeintliche Lotteriegewinn irgendwie suspekt vor. Zumal sich der Mann nicht erinnern konnte, im Sommer 2022 überhaupt an einem Preisausschreiben oder einer ähnlichen Aktion teilgenommen zu haben.
Trickbetrüger fällt auf Rentner rein
Der Münchner tischte dem Anrufer nun seinerseits ein Märchen auf. Er würde ja gerne die Notargebühren bezahlen, habe aber momentan leider nicht genügend Geld auf seinem Konto, behauptete der 66-Jährige.
Der angebliche Lotterie-Angestellte präsentierte auch für dieses Problem eine elegante Lösung. Er bot an, dem Rentner 2.000 Euro auf dessen Konto zu überweisen.
Trick mit Lotteriegewinn: AG Phänomene beim Polizeipräsidium ermittelt
Damit könne er dann die Notargebühren bezahlen. Der 66-Jährige solle das Geld über einen Moneyshop an eine bestimmte Adresse überweisen, schlug der Betrüger vor.
Tatsächlich gingen wenig später auf das Konto des Neuhausers 2.000 Euro ein. Das Geld überwies der 66-Jährige allerdings nicht an die genannte Adresse, sondern er brachte die 2.000 Euro zur PI 42 (Neuhausen) und erstattete Anzeige. Die AG Phänomene beim Polizeipräsidium hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Vom mutmaßlichen Täter überwiesenes Geld Beweismittel beschlagnahmt
Die 2.000 Euro des Betrügers darf der Rentner übrigens nicht behalten. Das Geld wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Die Polizei warnt davor, gegenüber Fremden persönliche Angaben vor allem keine Kontodaten an fremde Menschen weiterzugeben.
Damit ließe sich per Lastschrift Geld abbuchen, warnt die Polizei. Zudem könne es passieren, dass man sich mit derartigen Transaktionen strafbar macht beispielsweise wegen Geldwäsche.
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