Kolbergstraße 5 ist kein Denkmal
Seit 2013 wurde gestritten, ob die Walmdachvilla an der Kolbergstraße 5 ein Denkmal ist. Die Firma Euroboden, die das damals denkmalgeschützte Gebäude am Herzogpark gekauft hatte, will dort ein Mehrfamilienhaus bauen. Sie fragte nach, ob die Villa noch als Denkmal gelte. Nach Überprüfung strich das Landesamt für Denkmalpflege die Walmdachvilla im Januar 2013 aus der Liste, in der sie seit den 70er Jahren, zuletzt als „Villa, zweigeschossiger Walmdachbau mit Erkern von Joseph Kaiser, 1923“, verzeichnet war.
Doch ehe die Abrissbirne anrücken konnte, wurde das Haus im Juni 2013 nach einer Petition der Nachbarschaft erneut in die Denkmalliste aufgenommen. Die Euroboden klagte dagegen.
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Im Juli 2015 fällte das Verwaltungsgericht München sein Urteil: Die Villa an der Kolbergstraße 5 ist kein Denkmal im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. 22 Gutachten und Stellungnahmen des Landsamts für Denkmalpflege sowie acht weitere Gutachten, darunter eines vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen, lagen dem Urteil zugrunde.
„Dabei sind sämtliche Gutachter mit Ausnahme des von der beklagten Stadt München beauftragten Sachverständigen, und somit sieben von acht Fachgutachtern, zum eindeutigen Ergebnis gelangt, dass dem Gebäude in der Kolbergerstraße 5 keinerlei Denkmaleigenschaften mehr zuzusprechen sind“, erklärt Euroboden-Chef Stefan Höglmaier. Das Gericht habe dies detailliert auf fast 50 Seiten erläutert und dabei deutlich die Widersprüche des von der Stadt beauftragten Gutachters herausgearbeitet.
Stefan Höglmeier freut sich, dass nun Star-Architekt David Chipperfield weiter am Neubau planen kann. Die Stadt wird wohl keinen Widerspruch gegen das Urteil einlegen.
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