Verwaltungsgericht macht den Weg für den Villa-Abriss frei

Das Urteil des Verwaltungsgericht ist gefallen: Die Villa Kolbergerstraße 5 ist kein Denkmal. Geht die Stadt München jetzt in Berufung?
John Schneider |
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Das Urteil des Verwaltungsgericht ist gefallen: Die Villa Kolbergerstraße 5 ist kein Denkmal. Geht die Stadt in Berufung?

München - Die Bürgerinitiative „Kulturgut Herzogpark“ hatte genau das befürchtet: Das Verwaltungsgericht schloss sich dem Urteil des Gerichtsgutachters an und sprach der Walmdach-Villa in der Kolbergerstraße 5 den Denkmal-Status ab. Geklagt hatte der Investor Euroboden, der auf dem Grundstück einen Neubau hochziehen will. Dafür muss die Villa weichen (AZ berichtete).

Das Gericht erachtet vor allem die Umbauten in den 80ern als problematisch. Die Veränderungen und Umbaumaßnahmen hätten den Verlust der Denkmaleigenschaft zur Folge gehabt. Bereits bei der Überprüfung der Eintragung in die Denkmalliste im Jahre 1981 hätten Zweifel bestanden, ob die Qualifizierung als Denkmal gegeben war. Umso kritischer sieht die Kammer unter dem Vorsitz von Marion Pauli-Gerz die Umbauten. Auch die von der Stadt ins Feld geführte städtebaulich-historische Bedeutung der Villa könne keinen Denkmalschutz begründen.

Ob die Stadt gegen das Urteil in Berufung geht – so wie es die Bürgerinitiative –, ist noch nicht entschieden. „Wir warten die Urteilsbegründung ab und prüfen dann, ob wir in Berufung gehen“, erklärt Thorsten Vogel, Sprecher des Planungsreferats, auf AZ-Anfrage.

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