Finger ins Auge gedrückt: Nächtlicher Angriff auf einen Tramfahrer in der Altstadt

Am Dienstag ist ein 50-jähriger Tramfahrer der Nachtlinie in der Altstadt von einem 25-jährigen attackiert und verletzt worden. Das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität ermittelt.
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Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. (Symbolbild)
Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. (Symbolbild) © IMAGO / Sven Simon

München – Ein 25-jähriger hat am Dienstag einen Tramfahrer angegriffen und verletzt. Dies berichtet die Polizei.

Der Angriff geschah im Rahmen eines Fahrerwechsels in der Nacht-Tram der Linie N27. Dabei hat 25-jähriger Münchner einen der beiden Trambahnfahrer, einen 50-Jährigen Mann, unvermittelt angegriffen und durch einen Kopfstoß ins Gesicht verletzt.

Beleidigungen, Bedrohungen und Gewalt 

Nach dieser Tat beleidigte und bedrohte der 25-jährige Mann den Tramfahrer mehrfach und mit ausländerfeindlichem Inhalt. Anschließend drückte der mit einem Finger in das rechtes Auge des 50-Jährigen, wodurch dieser verletzt wurde und seine Brille auf den Boden fiel. Umstehende Personen kamen dem Tramfahrer zur Hilfe und trennten den Angreifer von dem verletzten 50-Jährigen.

Das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität ermittelt 

Über die Münchner Verkehrsgesellschaft wurde umgehend die Polizei verständigt, die kurz darauf am Tatort eintraf. Die Beamten fanden alle Beteiligten an der Tramstation vor. 

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Gegen den 25-jährigen Angreifer ermittelt das Kommissariat 44 (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Nach der Anzeigenerstattung wurde der Münchner wieder entlassen.

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  • Unsereiner am 05.10.2022 23:20 Uhr / Bewertung:

    Frage: Warum kann die Exekutive solche Personen nicht für 24 Stunden in Gewahrsam nehmen?
    Dies würde meines Erachtens zu mehr Verständnis für folgende Maßnahmen führen, als den Beschuldigten nach Hause zu entlassen! Denn Er hat was getan das sich nicht gehört! Bei einer Festsetzung auf Staatskosten über 24 Stunden ist dies keine Haft, aber diese Person müsste sich gegenüber seinem Arbeitgeber rechtfertigen, warum er nicht zum Dienst erschienen ist! Wäre wohl eine Lehre!
    MfG Unsereiner

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