Eigenbedarf: Schwabinger Entmietungsfall vor Gericht
München - Auf ihre alten Tage möchten Karla und ihr Mann Hans G. (alle Namen geändert) noch mal was erleben. Um kulturellen Aktivitäten wie Theater- und Museumsbesuchen nachgehen zu können und ihren Enkeln mehr Platz bei Besuchen zu bieten, hatte die Vermieterin deshalb ihrem Mieter in der Schwabinger Isabellastraße am 14. April 2016 gekündigt.
Doch der wehrte sich gegen seinen Rauswurf, klagte beim Amtsgericht. Bislang mit Erfolg. Das Verfahren war nach einem Versäumnisurteil des Amtsgerichtes beim Landgericht gelandet. Und die Richter dort entschieden damals pro Mieter. Der Grund: Dem Landgericht missfiel, dass die Vermieter erst aus einer oberen Etage ins Erdgeschoss gezogen sind, nur um jetzt wieder zurück in eine obere Etage ziehen zu wollen.
Mieter gekündigt: Eigenbedarf wegen kulturellen Aktivitäten
Doch der Bundesgerichtshof hat das Urteil inzwischen kassiert, weil das Landgericht keine Zeugen angehört hatte. Also kommt es Mittwoch zur nächsten Runde – mit Zeugen. Hans G. (82), seine Tochter (51) und sein Schwiegersohn (53) sollen den Eigenbedarf erläutern. Der 82-Jährige berichtet, dass die Wohnung im Erdgeschoss zu klein und zu eng geworden ist. Zwar wohne das Paar die meiste Zeit in einem anderen Haus in Österreich, aber man wolle jetzt wieder verstärkt in München kulturellen Aktivitäten nachgehen. So gehe man gerne ins Theater, ins Museum oder zum FC Bayern.
Er und seine Frau möchten aber auch mehr Platz und eine hellere Wohnung. Dass man damals ins Erdgeschoss gezogen war habe "sich so ergeben", sagt Hans G. Der Platzbedarf sei erst entstanden, als die Enkel größer wurden und die Großeltern in München – auch über Nacht – besuchen wollten.
Mieter klagte - Urteil am 10. Juli
Der Mieter hält dagegen: 2013 und 2015 seien größere Wohnungen in dem Haus frei geworden: Warum ist das Paar nicht in eine dieser Wohnungen gezogen? Die Antwort: Weil 2013 der Bedarf noch nicht da war und die freigewordene Wohnung 2015 nur im ersten Stock liege. Und damit nicht hoch und hell genug sei.
Beide Seiten führen gute Gründe auf. Seine Tendenz will die Kammer unter dem Vorsitz von Frank Tholl noch nicht durchblicken lassen. Auf das Urteil am 10. Juli darf man gespannt sein.
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